Masken- und TestpflichtKölner Eltern müssen 2500 Euro Zwangsgeld zahlen

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Maskenpflicht

Manche Schüler halten sich nicht an Test- und Maskenpflicht.

Köln – Auch wenn sich derzeit an den Schulen viel ändert: Noch gibt es eine Masken- und eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Gegen Eltern, deren Kinder sich Test- oder Maskenpflicht entzogen haben, wurden Zwangsgelder verhängt. Nach Angaben der Bezirksregierung sind seit Beginn dieses Schuljahres fünf Verfahren rund um Schulpflichtfragen zu Corona anhängig. Im gesamten Regierungsbezirk Köln sind es 58.

Ungetestete Schülerinnen und Schüler werden vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass es einer weiteren Entscheidung der Schulleitung bedarf. Das Verfahren ist dann dreistufig: Zunächst werden die Eltern zu den Vorwürfen angehört. Gibt es keine Klärung, wird ein Zwangsgeld angedroht und eine Frist gesetzt. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt 2500 Euro.

Wenn die Eltern dann ihre Pflicht nicht erfüllen und die Kinder zur Einhaltung der Pandemieregeln anhalten, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Wenn dann noch nicht gezahlt wird, kann der Staats Ersatzzwangshaft beantragen.

Kein Anspruch auf Distanzunterricht

Obwohl die betroffenen Kinder vor Ort vom Unterricht ausgeschlossen sind, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits im Dezember vergangenen Jahres klargestellt, dass sie weiter der Schulpflicht unterliegen. Sie dürfen nicht in die Schule, haben aber grundsätzlich keinen Anspruch auf individuellen Distanzunterricht.

Begründet wird dies damit, dass die Kinder ja durch die „zumutbare“ Einhaltung von Masken- und Testpflicht jederzeit am Unterricht teilnehmen könnten. Die Schulleitung kann aber in einem Ermessen entscheiden, ob doch Distanzunterricht erteilt wird.

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Auch für die Leistungsbewertung hat es Folgen, wenn Kinder wegen Nichteinhalten der Corona-Schutz-Maßnahmen vom Unterricht vor Ort ausgeschlossen werden: Längerfristiges Fehlen führe zu Nichtbewertbarkeit, erläutert die Bezirksregierung. Das heißt, es gibt im Zweifel keine Noten – mit den entsprechenden Folgen für die Schullaufbahn.

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