Mauritius-ReiseUrlauber klagen in Köln wegen Knochenbruchs und Wespen

Die Urlauber hatten eine Pauschalreise auf der Insel Mauritius gebucht.
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Köln – Nach der Rückkehr von Mauritius und dem Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel fordert ein Urlauber einen hohen Schadensersatz vom Reiseveranstalter. Vor allem seine Ehefrau habe während des Aufenthalts auf der Insel schwer gelitten, behauptete der Kläger im Verfahren vor dem Kölner Landgericht. Die knapp dreiwöchige Pauschalreise hatte das Ehepaar für 12.604 Euro gebucht.
Köln: Eheleute bemängeln Wartezeit und Roomservice
Zunächst bemängelten die Urlauber in ihrer Klageschrift, dass sie ihr Zimmer im Luxus-Strandhotel „Sugar Beach A Sun Resort Mauritius Flic en Flac“ am Ankunftstag erst um 15 Uhr betreten konnten, dabei gilt Check-In bereits ab 14.30 Uhr. Den Eheleuten sei daraufhin ein kostenloses amerikanisches Frühstück im Wert von 45 EUR angeboten worden, entgegnete der beklagte Veranstalter dazu.
Dann sei den Urlaubern am Abend eine Flasche Rum im Zimmer gebrochen. Erst nach Mitternacht habe eine Reinigungskraft die Scherben „grob zusammengefegt“. Auch dem widersprach der Veranstalter, auch sehe er keinen Mangel darin, dass bei einem Fahrrad, das die Kläger benutzt hatten, eine Kette abgesprungen sei. Die Räder seien schließlich erst ein bis drei Jahre alt.
Ehefrau von Wespe gestochen und ausgerutscht
Der Fokus der Klage richtet sich aber auf zwei für die Ehefrau des Klägers schmerzhafte Geschehnisse. So sei diese von einer Wespe gestochen worden, eine Behandlung im Krankenzimmer des Hotels schloss sich an. „Der Kläger bemerkte in der Folge ein Wespennest in einem Baum neben der Terrasse eines Hotelrestaurants“, heißt es seitens des Gerichts. Das Nest wurde dann entfernt.
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Dann habe das Ehepaar an einem Schnorchel-Ausflug teilgenommen, der vom Strand des Hotels aus startete. Das Boot verfügte über keine Rampe, sodass die Mitfahrenden einen großen Schritt hinein und hinaus tätigen mussten. Nach der Rückkehr wollte die Frau ohne Hilfe das Boot verlassen, rutschte aus und fiel ins Wasser. Die Folge: Laut Klage ein Bruch an einem Handgelenk.
Kölner Landgericht weist Klage komplett ab
Der Kläger forderte vor Gericht knapp 25.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, dazu die Anwaltskosten. Das Landgericht wies die Klage aber komplett ab. Der Kläger habe keine Reisemängel dargestellt, wie sie per Gesetz definiert seien. Bereits die etwas längere Wartezeit beim Check-In sei lediglich eine Unannehmlichkeit, aber kein Mangel. Gleiches gelte für den Riss einer Fahrradkette.
Bei einem Wespenstich oder dem Ausrutschen von einer nassen Bootsfläche handele es sich um die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. „Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, einen Reisenden vor jeder Gefahr zu schützen, der er während der Reisezeit ausgesetzt ist“, stellte das Landgericht fest. Das Urteil der 32. Zivilkammer ist noch nicht rechtskräftig.