Mieterlass und MietminderungGAG sollte mit vorbildlichem Verhalten vorangehen

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Köln Dom Luftbild

Köln von oben (Archivbild) 

  • Gewerbetreibende Mieter müssen auch in Zeiten der Coronakrise weiter ihre Fixkosten bezahlen. Und das ohne Einnahmen, da Restaurants und viele Geschäfte geschlossen sind.
  • Wie lange vor allem die Miete gezahlt werden kann, ist meist abhängig von privaten Reserven.
  • Unser Autor findet, dass die Stadt Köln und ihr Wohnungsunternehmen GAG in der Verpflichtung stehen die Mieter zu unterstützen.

Köln – Die Folgen der Coronakrise sind für fast alle Selbstständigen gravierend. Doch für diejenigen, die zum Ausüben ihres Gewerbes Räume gemietet haben, sind sie regelrecht dramatisch: Sie müssen Fixkosten weiter bezahlen, obwohl sie keine Einnahmen haben.

Der größte Posten ist in der Regel die Miete. Wie lange man so etwas durchhalten kann, hängt von privaten Reserven ab – und vom Entgegenkommen derer, die diese Fixkosten kassieren. Es wird zurzeit von Politikern viel appelliert und gemahnt, es ist von Solidarität und Zusammenhalt die Rede. Haus- und Immobilienbesitzer kommen bislang in diesen Reden nicht vor. Sollten sie zu den wenigen gehören, die keine Opfer bringen müssen? Natürlich sind nicht alle Vermieter gleich: Viele Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister berichten vom Entgegenkommen ihrer Vermieter, die vorübergehend auf einen großen Teil der Miete verzichten. Andere hingegen berichten vom Gegenteil.

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Es kann nicht sein, dass die Rettung der für die Nachbarschaften und das Leben im Viertel so wichtigen Infrastruktur von der individuellen Entscheidung einzelner Vermieter abhängt. Bund und Land sind aufgefordert, Regelungen durchzusetzen, die für alle gelten. Der Vorschlag des Kölner DGB, sich dabei an den Quoten für die Kurzarbeitsregelung zu orientieren, führt in die richtige Richtung.

Auch die Stadt muss helfen

Doch auch die Stadt kann etwas tun. Ihr gehört fast ganz allein das Wohnungsunternehmen GAG. Dass nun ausgerechnet dieses städtische Vorzeigeunternehmen mit schlechtem Beispiel vorangeht, ist höchst ärgerlich. Die GAG bietet ihren Gewerbemietern eine Stundung der Mieten an. Was da mit viel Eigenlob verkündet wird, ist alles andere als vorbildlich.

Einige gewerbliche Mieter werden ihre Verluste vielleicht nach dem Ende der Zwangsmaßnahmen gegen das Coronavirus wieder reinholen. Sehr vielen wird das aber nicht gelingen können. Ihnen eine Stundung anzubieten, ist viel zu wenig. Die GAG hat eine besondere Verpflichtung, hier voranzugehen. Mieterlass und Mietminderung sind die angemessene Antwort auf die Existenzsorgen. So nimmt man Gewerbetreibenden die Sorgen und stellt sicher, dass sie als wichtige Akteure in den Wohnquartieren überleben können.

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