Muezzinruf in KölnDitib visiert den 14. Oktober als Starttermin an

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Moschee

Der Gebetssaal in der Moschee.

Köln – Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) will den Vertrag mit der Stadt Köln über den öffentlich hörbaren Ruf zum Freitagsgebet an der Zentralmoschee vor dem 14. Oktober unterzeichen – sicher ist der Termin aber noch nicht. Murat Sahinarslan, Direktor des Moscheeforums, sagte: „Wir visieren an, den Vertrag vor dem 14. Oktober 2022 unterschrieben zu haben, können es jedoch nicht mit Gewissheit sagen.“

Wird der Vertrag vor dem 14. Oktober unterzeichnet, wäre die Premiere an dem Datum möglich. Andernfalls würde es sich verschieben.

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Noch fehlen letzte Details zu einem Schallgutachten, das die Ditib der Stadt vorlegen muss, damit beide den nötigen Vertrag schließen können. Sahinarslan sagte: „Vor der Vertragsunterzeichnung bedarf es einer letzten technischen Abstimmung durch eine externe Firma. Sobald dieses erledigt und das Ergebnis der Stadt übermittelt ist, steht der Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Wege.“

Sprecherin: Ruf wird nicht weit zu hören sein

Der Ruf wird dann in Ehrenfeld zwar auch vor dem Gebetssaal per Lautsprecheranlage ausgerufen, aber vermutlich nicht über das Areal der Moschee an der ja ohnehin viel befahrenen Ecke Venloer Straße/Innere Kanalstraße zu hören sein. Das hatte auch eine Sprecherin der Ditib am Dienstag gesagt: „Der Ruf wird nicht weit hinaus zu hören sein."

Es geht um fünf Minuten zwischen 12 und 15 Uhr. Sahinarslan sagte: „Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, werden wir den Gebetsruf jeweils zum Freitagsgottesdienst aktuell circa gegen 13.30 Uhr auch vor dem Gebetssaal ausrufen. Vorgetragen wird der Gebetsruf live.“ Kommt es am 14. Oktober zur Premiere, startet dann das zweijährige Pilotprojekt.

Stadt ruft Pilotprojekt aus

Wie berichtet, hatte die Stadt Köln am 7. Oktober 2021 mitgeteilt, dass die Moscheegemeinden künftig zum Freitagsgebet rufen lassen können – in anderen Städten ist das schon lange möglich, beispielsweise in Düren. Die Religionsfreiheit ist per Grundgesetz garantiert.

Zunächst läuft das Pilotprojekt zwei Jahre, die Moscheegemeinden müssen den Muezzinruf bei der Stadt beantragen und Auflagen erfüllen, beispielsweise das Schallgutachten oder eine Anwohnerinformation. Neben der Ditib plant aktuell keine weitere Moscheegemeinde in Köln einen Antrag, es gibt aber laut Stadt rund zehn Interessensbekundungen.

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