Prozess um tote JoggerinKölner Gastronom offenbar von Hunden im Auto abgelenkt

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Mit diesem Mercedes hatte der Angeklagte die Joggerin in Riehl erfasst.

Köln – Der tragische Tod einer Joggerin in Riehl wird seit Mittwoch vor dem Kölner  Amtsgericht aufgearbeitet. Auf der Anklagebank in Saal 10 des Justizgebäudes saß ein bekannter Gastronom aus der Innenstadt, ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Auf der Boltensternstraße soll der Angeklagte im Mercedes eine rote Ampel übersehen haben. Laut Ermittlern, weil seine Hunde ihn abgelenkt haben.

Köln: Nicht angeleinte Hunde als Ablenkung

Die beiden Hunde sollen sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Fußraum der Beifahrerseite befunden haben, als der Angeklagte am 5. Mai vergangenen Jahres stadtauswärts auf der Boltensternstraße unterwegs war, auch soll er laut Musik gehört haben. Einer der Hunde soll dann auf den Sitz gesprungen und für die fatale Ablenkung im Bereich der Barbarastraße gesorgt haben.

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Der Angeklagte soll an der Stelle die rote Ampel übersehen und mit 50 Stundenkilometern eine 28-Jährige erfasst haben, als die gerade die Straße überqueren wollte. Die Joggerin wurde am linken Bein getroffen, prallte mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe des Mercedes, flog durch die Luft und landete auf dem harten Asphalt. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, starb noch am Unfallort.

Der Angeklagte hätte die Gefahr durch die nicht angeleinten Hunde bedenken müssen, sagte die Staatsanwältin. Die Tiere hätten in entsprechende Boxen gehört oder einen zum Fahrer abgetrennten Bereich im Auto. Den tödlichen Unfall hätte der Fahrer dadurch laut Anklage verhindern können. Die Anklage rechnet mit einer Strafe von maximal zwei Jahren Gefängnis.

Angeklagter reicht Mutter der Getöteten die Hand

Polizisten berichteten im Zeugenstand von einem schwach angeschlagenen Alkoholtest, eine spätere Blutprobe im Krankenhaus bestätigte den laut Richterin unerheblich niedrigen Wert. Der Angeklagte hatte angegeben, ein Glas Wein zum Mittagessen getrunken zu haben. Immer wieder habe der Mercedes-Fahrer sich nach der Joggerin erkundigt und auch geweint, so die Polizisten. 

Eine Handynutzung als mögliche Ursache der Ablenkung scheide nach Auswertung des Smartphones des Angeklagten aus, der seinen Führerschein mittlerweile zurück hat. Beim Prozessauftakt schwieg der Beschuldigte. Am Ende des Verhandlungstages entschuldigte er sich bei der im Saal anwesenden Mutter der Getöteten und reichte dieser die Hand, was diese annahm. Der Prozess wird fortgesetzt.

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