Joggerin getötetKölner Gastronom von Hunden im Auto abgelenkt – Bewährung

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Die Unfallstelle an der Boltensternstraße in Riehl drei Tage nach dem tödlichen Geschehen im Mai 2021.

Köln – Zu einem Jahr Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht einen bekannten Gastronomen aus Köln verurteilt, der in Riehl einen tödlichen Autounfall verursacht hatte. Der 62-Jährige hatte beim Prozess schließlich zugegeben, vergangenen Mai von seinen im Fahrzeuginneren herumspringenden Hunden abgelenkt gewesen zu sein. Daher habe er eine Joggerin übersehen, die gerade die Straße überquerte.

Kölner Mercedes-Fahrer schwieg zum Prozessauftakt

Der Fall gewann nach der Aussage der Mutter der Getöteten, die den Prozess als Nebenklägerin verfolgt hatte, noch weiter an Tragik. Die Kölnerin schilderte, dass ihre Tochter nach dem Unfalltod des Vaters der Familie immer ganz besonders darauf geachtet habe, nie über eine rote Fußgängerampel zu gehen. Die junge Frau starb zwei Tage nach ihrem 28. Geburtstag.

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Mit diesem Mercedes hatte der Angeklagte die Joggerin in Riehl erfasst.

Der Angeklagte hatte zum Prozessbeginn geschwiegen, da noch die Aussage eines Mitarbeiters der Stadt Köln ausstand, der zu möglichen Fehlern in der Ampelschaltung Auskunft geben sollte. Die lagen aber nicht vor. Ein Zeuge hatte zudem ausgesagt, dass er schon einige Sekunden an der roten Autoampel gestanden hätte, als der Mercedes des Unfallverursachers herangefahren sei.

Köln-Riehl: Joggerin starb am Unfallort

Mit etwa 50 Stundenkilometern hatte der Mercedes die 28-Jährige erwischt, der Fahrer soll erst ganz kurz vor dem Aufprall wieder auf die Straße geschaut haben. Die Joggerin wurde am linken Bein getroffen, prallte mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe des Mercedes, flog durch die Luft und landete auf dem Asphalt. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, starb noch am Unfallort.

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Zunächst hatte auch eine Alkoholfahrt im Raum gestanden, nachdem der Autofahrer in ein Messgerät pusten musste und dieses schwach angeschlagen hatte. Eine im Krankenhaus entnommene Blutprobe bestätigte den geringen Alkoholwert, der laut Richterin nicht berücksichtigt werden konnte. Der Gastronom hatte angegeben, ein Glas Wein zum Mittagessen getrunken zu haben.

Köln: Hunde bewegten sich frei im Auto

Auch eine Ablenkung durch eine Handynutzung am Steuer schlossen die Ermittler aus. Die Daten des ausgewerteten Handys des Angeklagten hatten ergeben, dass er zum Unfallzeitpunkt weder telefoniert noch Nachrichten verschickt hatte. Letztlich gab der Autofahrer zu, von seinen nicht gesicherten Hunden abgelenkt gewesen zu sein. Eines der Tiere soll auf den Beifahrersitz gesprungen sein.

Der Angeklagte hätte die Gefahr durch die nicht angeleinten Hunde bedenken müssen, sagte die Staatsanwältin. Die Tiere hätten in entsprechende Boxen gehört oder einen zum Fahrer abgetrennten Bereich im Auto – das hätte den tödlichen Unfall verhindern können. Dem folgte das Gericht. Der Gastronom hatte Reue gezeigt, sich bereits am ersten Verhandlungstag bei der Mutter des Opfers entschuldigt.

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