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Zäune entfernt, Schilder entwendetVandalismus in Kölner Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“

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Schutzzäune und Schilder, die auf das Naturschutzgebiet hinweisen, werden oft zerstört. (Archivbild)

Schutzzäune und Schilder, die auf das Naturschutzgebiet hinweisen, werden oft zerstört. (Archivbild)

Der Vandalismus gefährdet sowohl die Natur als auch die Besucher.  

Schäden an Zäunen und Schildern, geknackte Schlösser: Vandalismus nimmt stark zu in Kölns Schutzgebieten, wie die Stadt mitteilt. Demnach kam es in den vergangenen Monaten im Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ in Köln-Weidenpesch wiederholt zu schweren Fällen von mutwilliger Zerstörung.

Immer wieder komme es vor, dass Schutzzäune und Schilder, die auf das Naturschutzgebiet hinweisen, zerstört werden. So auch in Weidenpesch: Dort wurde im Schutzgebiet „Am Ginsterpfad“ ein massiver Stabgitterzaun bereits während des Baus entwendet. Der Zaun sollte das Gelände schützen. Zusatzschilder, die auf die gebietsspezifischen Verbotsbestimmungen hinweisen, wurden abgebrochen oder samt Pfosten herausgerissen, besprüht und beklebt. „Innerhalb eines halben Jahres wurden zahlreiche Schäden an Zäunen und Schildern festgestellt“, so die Stadt. Daher werden in Zukunft in enger Abstimmung mit der Polizei Kontrollen durchgeführt.

Mehr als 10.000 Euro für Erneuerungen

Für die Stadt ist der Vandalismus teuer: In den vergangenen acht Monaten kosteten die Erneuerungen und Zaunergänzungen im Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ mehr als 10.000 Euro.

Aber nicht nur „Am Ginsterpfad“, auch in anderen Naturschutzgebieten in Köln häufen sich Schäden durch Vandalismus, teilt die Stadt mit. Besonders betroffen sind dabei Kiesgruben wie die Dellbrücker Heide, der Stöckheimer See und die Baadenberger Senke sowie die Kiesgrube in Köln-Meschenich. Hier werden vor allem Schilder, Zäune und Schlösser regelmäßig innerhalb weniger Tage beschädigt. Das Fehlen von Hinweisschildern verleitet zum Betreten der eigentlich gesperrten Gebiete, was dann wiederum Tiere und Pflanzen gefährdet, die eigentlich ungestört bleiben sollen.

Stadt Köln: Vandalismus auch Straftat

Die Stadt Köln weist daher nochmals darauf hin: Jegliche verbotswidrige Handlung in den gesperrten Naturschutzgebieten wie beispielsweise das Betreten, Baden oder Feuermachen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ein Bußgeld liegt dann zwischen 50 und 1500 Euro. Zudem ist Vandalismus nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern auch eine Straftat. Alle Vorfälle werden zur Anzeige gebracht, heißt es von Seiten der Stadt. 

Ziel von Naturschutzgebieten ist es, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen dauerhaft zu sichern und zu bewahren. „Die wiederholten Zerstörungen gefährden dies jedoch und stellen zudem eine Gefahr für die Sicherheit der widerrechtlich Eindringenden und anderer Besucher dar“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

Denn in Naturschutzgebieten besteht außerhalb der zugelassenen markierten Wege keine Verkehrssicherungspflicht – diese Bereiche sind nicht für die Nutzung vorgesehen. Das Betreten könne dann Erdrutsche auslösen. Äste könnten zudem abbrechen oder ganze Bäume umstürzen und Menschen verletzen.