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Riesiger Steuerskandal„Panama Papers“: Der dritte Mann erhält Bewährungsstrafe in Köln

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Ein früheres Firmenschild von „Mossack Fonseca“ in Panama

Ein früheres Firmenschild von „Mossack Fonseca“ in Panama

Der angeklagte Schweizer Christoph Z.(57) hatte zuvor eine Beihilfe eingeräumt.

Mit einem blauen Auge davon kam am Mittwoch vor dem Landgericht Köln ein Schweizer, der mitverantwortlich ist für einen der größten Finanzskandale der vergangenen Jahrzehnte. Christoph Z. hatte die IT-Logistik der Firma „Mossack Fonseca“ verantwortet und Grundlagen für ein florierendes Geschäft mit Scheinfirmen in Mittelamerika geschaffen. Aufgeflogen war die Masche durch die geleakten „Panama Papers“. Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit 13 Millionen Euro Schaden wurde der 57-Jährige zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt – auf Bewährung.

Köln: Richterin spricht von der Spitze des Eisbergs

Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker machte bei ihrer Urteilsbegründung in Saal 32 des Kölner Justizgebäudes klar, dass es sich bei den verhandelten Fällen nur um die Spitze des Eisbergs gehandelt habe. Exemplarisch hatte die Staatsanwaltschaft 50 Fälle angeklagt.

Christoph Z. habe die Strukturen geschaffen, damit Briefkastenfirmen „am Fließband“ eröffnet werden konnten. Diese hätten Geschäftsleute genutzt, um Steuern zu hinterziehen. „Mossack Fonseca“ hat laut Richterin für geringen Lohn tausende Panamaer angeworben, um diese als Direktoren der Firmen einzusetzen. „Das war ein Massengeschäft, weitgehend automatisiert“, so die Richterin.

Der Angeklagte sei ab etwa 2004 hinter Jürgen Mossack und Ramón Fonseca „der dritte Mann“ der Firma gewesen, wenn auch mit weniger Befugnissen. Zu den eigentlichen Steuerhinterziehern habe Z. keinen Kontakt gehabt. Im Prozess hatte er aber eingeräumt, zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, dass er Steuerbetrügern helfen könnte. „Meine geschaffenen Strukturen haben dazu beigetragen und das bedauere ich“, ließ er einen Anwalt mitteilen. Er habe das zunächst ausgeblendet.

Köln: Schweizer muss 100.000 Euro als Auflage zahlen

Christoph Z. hatte in Panama eine Familie gegründet, war 2011 aber in die Schweiz zurückgekehrt. „Meine Kinder sollten dort aufwachsen und zur Schule gehen“, ließ er im Prozess verlauten. Zwischenzeitlich richtete er seinen Fokus auf den Bobsport, etablierte ein Team in Panama und wollte sogar an den Olympischen Winterspielen teilnehmen. Doch eine Fußverletzung stoppte den Traum. Nachdem 2020 ein internationaler Haftbefehl erlassen worden war, konnte er die Grenze zu den Nachbarländern nicht mehr überqueren. Dem Prozess in Köln stellte er sich letztlich freiwillig.

Als Bewährungsauflage muss der Mann 100.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Steuerschulden sind für die 50 verhandelten Fälle keine mehr offen – die hatten die Haupttäter, gegen die gesondert ermittelt wurde, bereits beglichen. Nachdem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierten, wurde es rechtskräftig. Bereits im Jahr 2024 mussten sich Jürgen Mossack, Ramón Fonseca und viele weitere Beteiligte an deren Firmengeflecht in Panama vor Gericht verantworten. Fonseca verstarb vor der Urteilsverkündung. Die übrigen Beschuldigten wurden freigesprochen.