Neue Stellplatzsatzung der StadtWeniger private Parkplätze in Köln-Porz

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Im Neubau an der Poststraße wird es deutlich mehr Abstellplätze für Räder als für Autos geben. 

  • Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln soll Verkehrswende und Klimaschutz beschleunigen.
  • Statt Autostellplätzen sollen deutlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden.
  • Hintergrund ist das ausgegebene Ziel, bis 2025 private Autofahrten in der Innenstadt um ein Drittel zu senken.

Porz/Poll/Deutz – Weniger Stellplätze für Autos, mehr Raum für Fahrräder: Das ist das erklärte Ziel der überarbeiteten Stellplatzsatzung der Stadt. Sie beinhaltet Vorgaben für Bauherren, wie viele Auto-Parkplätze und Fahrräderständer bei Neubauten errichtet werden müssen. Mit der Änderung will die Stadt „einen bedeutenden Beitrag zur Mobilitätswende und dem Klimaschutz leisten“, heißt es in dem Antrag, dem die Bezirksvertreter in Porz mehrheitlich zugestimmt haben.

„Die Idee ist grundsätzlich richtig, da dadurch Wohnungen günstiger gebaut und somit günstiger vermietet werden können“, sagt Simon Bujanowski, SPD-Fraktionschef. Denn besonders Tiefgaragenplätze sind im Bau teuer. Die Menschen bräuchten aber auch eine Alternative zum Pkw, deshalb sei es wichtig, das Angebot von Bus und Bahn entschlossen auszubauen. „Das ist in den zurückliegenden Jahren versäumt worden“, so der SPD-Politiker.

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Rund um den Deutzer Hafen werden  3000 Wohnungen gebaut. Nach der neuen Stellplatzsatzung könnte es reichen, nur für 70 Prozent der Wohnungen Autostellplätze nachzuweisen. 

Auch Dieter Redlin, Fraktionsvorsitzender der Grünen, bewertet die neue Satzung positiv. Sie nehme einen Trend zur Kenntnis. „Vor allem junge Menschen verzichten immer häufiger auf ein eigenes Auto“, so der Bezirksvertreter. Werner Marx schätzt die Auswirkungen der neuen Satzung für Porz eher gering ein. „Das betrifft hauptsächlich die Innenstadt“, so der CDU-Fraktionschef. In den meisten anderen Stadtteilen des Bezirks Porz müssten die Alternativen für das Auto erst noch erheblich verbessert werden. „In puncto Bus, Bahn, Carsharing oder auch Leihfahrräder warten wir aber noch auf die Vorschläge der Verwaltung“, kommentiert der CDU-Politiker kritisch.

Stellplatz für neue Kölner Wohnungen nicht mehr verpflichtend

Bis jetzt sehen die Regelungen vor, dass Bauherren bei einem neuen Gebäude unabhängig von der Größe für jede Wohnung einen Auto-Stellplatz nachweisen müssen. Nach der neuen Satzung ist für kleinere Wohnungen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern rechnerisch pro Wohnung nur noch ein halber Parkplatz nachzuweisen. Dafür sollen mehr Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Hintergrund ist das ausgegebene Ziel, bis 2025 private Autofahrten in der Innenstadt um ein Drittel zu senken. Dafür hat die Verwaltung in der neuen Satzung Möglichkeiten eingefügt, die es Bauherren erlaubt, die notwendige Anzahl von Autostellplätzen weiter zu reduzieren. Etwa indem sie Plätze für Carsharing-Fahrzeuge einrichten, Ladestationen für Elektroautos aufstellen oder eine Station zur Fahrradvermietung integrieren.

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Die neue Satzung gilt auch für Bürogebäude. Deshalb lassen sich die nötigen Autoparkplätze in einem Neubau auch durch das Anbieten eines Jobtickets reduzieren. Wie weit die eigentlich vorgesehenen Stellplätze reduziert werden können, hängt auch von dem vorhandenen Bus und Bahn Angebot in der Umgebung ab. Je besser ein Neubau an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden ist, desto weniger Autoparkplätze sind nötig. Das gilt in Einzelfällen auch heute schon. So ist die Verwaltung bei dem Mehrfamilienhauskomplex der GAG an der Poststraße, der gerade gebaut wird, auch schon von der eigentlichen Stellplatzformel – pro Wohnung einen Parkplatz – abgewichen. Mit der Begründung: Gute Anbindung an den ÖPNV.

Auf dem Areal an der Kreuzung von Post- und Hauptstraße entstehen 68 neue Wohnungen aber nur 53 Stellplätze, dafür aber 161 für Fahrräder. Die Verwaltung hat die Stadt in unterschiedliche Zonen eingeteilt, mit guter oder schlechter Bus- und Bahn-Anbindung. Die Zone bestimmt wie weit von der eigentlichen Stellplatzanzahl maximal abgewichen werden kann.

Riesiges neues Wohngebäude um den Deutzer Hafen

In Teilen von Deutz, rund um den Deutzer Bahnhof, können im Einzelfall bis zu 50 Prozent der eigentlich vorgeschriebenen Stellplätze bei Neubauten entfallen. Im Stadtbezirk Porz wäre eine maximale Reduktion der Autostellplätze von 30 Prozent möglich, etwa in Porz-Mitte. In Teilen von Zündorf wäre noch ein Abschlag von 25 Prozent möglich, in Libur und Langel, wegen der schlechten Busanbindung, dann aber nur noch von zehn Prozent. Rund um den Deutzer Hafen, wo ein riesiges neues Wohn- und Arbeitsquartier mit 3000 Wohnungen entstehen soll, das auch Auswirkungen auf den Verkehr in Poll haben wird, wären 30 Prozent weniger Autostellplätze möglich, also 2100 statt 3000.

Die Stellplatzsatzung sieht zudem noch eine weitere Möglichkeit vor, weniger Autostellplätze bei Neubauten zu errichten. Die hat sich aber nicht geändert. Wenn ein Investor auf seinem Baugrundstück gar keine Parkplätze oder nur wenige errichten kann, dann muss er eine Ablöse zahlen. Die liegt im Kölner Stadtzentrum bei 15.320 Euro pro Stellplatz. Im Stadtbezirk Porz werden 7420 Euro pro Stellplatz, der nicht errichtet werden kann, fällig. Das so eingenommene Geld investiert die Stadt in die Verkehrsinfrastruktur. Verabschiedet ist die neue Satzung allerdings noch nicht endgültig, es fehlt noch die Zustimmung des Rates.  

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