Obdachlose Großfamilie aus Köln-PorzStadt Köln vermittelt Wohnung für alleinerziehende Mutter und ihre fünf Kinder

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Protestkundgebung gegen Zwangsräumung von sechsköpfiger Familie vor dem Kölner Rathaus

Vor dem Rathaus war Mitte Januar gegen die Zwangsräumung demonstriert worden.

Die Familie aus Porz-Gremberghoven war Mitte Januar zwangsgeräumt worden. Bald könnte eine lange Leidenszeit für sie enden. 

Die alleinerziehende Mutter Jacqueline W. aus Porz, die mit ihren fünf Kindern im Januar zwangsweise ihre Wohnung verlassen musste, könnte bald eine dauerhafte Bleibe haben. Die Stadt Köln will der Familie nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine 90-Quadratmeter-Wohnung mit vier Zimmern in Porz vermitteln, dem Vernehmen nach sollen Mutter und Kinder das Apartment noch diese Woche besichtigen.

Momentan lebt die Familie in einer 40-Quadratmeter-Wohnung, die Freunde der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) zur Verfügung gestellt haben. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte über den Fall berichtet, weil das Kölner Verwaltungsgericht die Bemühungen der Stadt, der Familie eine angemessene Wohnung zu vermitteln, für unzureichend gehalten hatte. Eine angebotene Obdachlosenunterkunft mit zwei Apartments in Ehrenfeld sei das nicht.

Für die Stadt Köln wegweisendes Urteil aus Münster steht bevor

Um Obdachlosigkeit zu verhindern, müsse die Stadt auch „die Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt oder auch die Anmietung geeigneter Hotelzimmer in sämtlichen in Betracht kommenden Hotels“ erwägen, befand der Richter. Welche Kosten dadurch entstünden, sei „rechtlich unerheblich“. Die Stadt hatte Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.

Die alleinerziehende Mutter hatte die Stadt angezeigt, weil diese Polizeieinsätze bei der Familie öffentlich gemacht hatte. Nun soll es zu einem Schlichtungsgespräch mit dem zuständigen Dezernenten kommen.

„Wir freuen uns, dass die Familie nun hoffentlich bald wieder in einer angemessenen Wohnung leben kann“, sagt Rainer Kippe von der SSM. Mit der Wohnungsvermittlung wolle „die Stadt offensichtlich dem Beschluss des OVG Münster zuvorkommen, der den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigen wird, der die Stadt zur Verfügungsstellung einer geeigneten Wohnung in Porz verpflichtet hat“, mutmaßt Kippe. 

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