Prozess im Kölner AmtsgerichtZoff im Straßenverkehr auf dem Hansaring

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Das Justizzentrum Köln von außen-unten fotografiert.

Das Amtsgericht in Köln liegt in der Luxemburger Straße.

Nach einem Streit im Straßenverkehr auf dem Kölner Hansaring im September 2021 muss der Angeklagte am Dienstag Stellung beziehen.

Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung – so lauten die Vorwürfe, zu denen ein 39-jähriger Mann am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht Stellung nehmen musste. Es ging um einen Streit im Straßenverkehr am 30. September 2021 auf dem Hansaring.

Nicht-Nutzung des Radwegs in Köln führt zu Beleidigung

Der Angeklagte, der am Steuer eines Audi saß und mit seiner schwangeren Lebensgefährtin Richtung Süden auf dem Weg zu einer Praxis war, nahm Anstoß daran, dass sich vor der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof ein Radfahrer und eine Radfahrerin vor seinen Wagen stellten. Für ihn war nicht ersichtlich, dass keine Pflicht bestand, den rot markierten Radweg zu benutzen, und es Radfahrern erlaubt war, auf die rechte der beiden vor ihnen liegenden Fahrbahnen auszuweichen.

Aus dem offenen Beifahrerfenster beschimpfte er sie als „blöde“. Nachdem die Ampel auf Grün gesprungen war, überholte er den Mann und die Frau, die weiter geradeaus fuhren, setzte sich vor sie und drosselte das Tempo. Trifft der Vorwurf der Nötigung zu, riskierte er, dass die Radfahrer aufprallten.

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Der Angeklagte Kölner widerspricht den Vorwürfen

Die beiden zogen nun links an ihm vorbei. Der Angeklagte soll den Mann durchs Fahrerfenster zum Absteigen aufgefordert, ihn als „Hurensohn“ beleidigt und angespuckt haben. Daraus ergab sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit ihren Infektionsrisiken der Vorwurf der Körperverletzung.

Nur die anfängliche Beschimpfung räumte der Angeklagte über seine Verteidigerin ein. Zwar sei er nach dem Überholen langsam gefahren, habe aber nicht so extrem abgebremst wie behauptet. Als die Radfahrer an ihm vorbeizogen seien, habe der Mann ihm den Mittelfinger gezeigt. Darauf habe er die Scheibe heruntergekurbelt und so viel gesagt wie: „Wenn du Eier hast, bleibst du stehen und zeigst mir nochmal den Mittelfinger“. Das Wort „Hurensohn“ zu verwenden sei ihm fremd, beteuerte der 39-Jährige. Und keinesfalls habe er gespuckt.

Kölner Zeugen in Sorge wegen möglicher Corona-Infektion

Anders die Darstellung der Zeugen. Es sind Eheleute, die auf dem Weg zur Arbeit Tag für Tag die Ringe entlangfahren. Im Wesentlichen bestätigen sie die Anklage. Allerdings wichen ihre Aussagen in der Frage ab, ob der Autofahrer die Geschwindigkeit lediglich verringert oder gar eine Vollbremsung gemacht hatte. Letzteres behauptete der Ehemann. Einen Mittelfinger habe er nicht gezeigt. Nach dem Vorfall sei er in Sorge gewesen, er könne sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, und habe sich wiederholt getestet – mit negativem Ergebnis.

Die Amtsrichterin resümierte, eine Nötigung sei nicht erwiesen und der Straftatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt. Blieb der Vorwurf der Beleidigung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren damit einverstanden, das Verfahren vorläufig einzustellen gegen die Auflage, dass der Angeklagte 480 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt.

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