Prozess in KölnStaatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Profi-Boxer Felix Sturm

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Felix Sturm

Köln – Drei Jahre und drei Monate Haft hat am Montag Staatsanwalt Renke Hoogendoorn im Landgerichtsprozess gegen Felix Sturm gefordert. Dem Boxer wird zur Last gelegt wird, Steuern hinterzogen, gegen das Dopinggesetz verstoßen und eine Körperverletzung begangen zu haben. Die Verteidiger beantragten mit Blick auf die Steuerhinterziehung, den 41-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Des Dopings und der Körperverletzung habe er sich nicht schuldig gemacht.

Die Vorwürfe der Hinterziehung hängen damit zusammen, dass der Boxer bei einer Schweizer Sportvermarktungsagentur unter Vertrag stand, und betreffen den Zeitraum 2008 bis 2013. Für die ersten beiden Jahre hatte Sturm ein Geständnis abgelegt. Ein Teil seiner Einnahmen sei unrechtmäßig als Betriebsausgaben deklariert worden, so Hoogendoorn. Sturm hätte umso genauer hinschauen müssen, als damals schon ein anderes Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen ihn lief; es endete 2012 mit einer Verurteilung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung.

Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben

Im Gegensatz zur Verteidigung geht die Staatsanwaltschaft auch für 2010 von Unregelmäßigkeiten aus. Anders stellt sich die Lage in den beiden Folgejahren dar. Es sei nicht auszuschließen, dass Zuflüsse an jene Agentur Darlehen gewesen seien, sagte Hoogendoorn. Die Zahlungen hatten damit zu tun, dass Sturm mir ihr einen Vertrag geschlossen hatte, der vorsah, dass er seine Kampfgewinne an sie abführte und im Gegenzug auf lange Zeit ein regelmäßiges Einkommen bezog. Für die Jahre 2011 und 2012 sei Sturm freizusprechen.

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Der Vorwurf, der 2013 betrifft und als versuchte Hinterziehung angeklagt ist, rührt daher, dass die Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben wurde. „Sie gucken sehr wohl über den Tellerrand des Boxsport hinaus“, sagte Hoogendoorn zur Verantwortung des Angeklagten; allerdings sei er „extrem schlecht beraten gewesen“. Verteidiger Nils Kröber sprach von einer „komplexen Systematik der Zahlungsflüsse“. Sturm, der ganz für seine Familie und den Boxsport lebe, habe es zum Schaden gereicht, dass er Geschäftspartnern vertraut und sich auf Berater verlassen habe.

Der 41-Jährige, der nach achteinhalb Monaten in Untersuchungshaft im vorigen Dezember gegen 300.000 Euro Kaution freigekommen ist, stehe als finanziell Geschädigter da. Die Anklage ging ursprünglich von 5,8 Millionen Euro Steuerschaden aus. Nun ist nur noch von einer Million die Rede.

Mutmaßlicher Verstoß gegen das Doping-Gesetz

Der mutmaßliche Verstoß gegen das Doping-Gesetz bezieht sich auf den Kampf gegen Fjodor Tschudinow am 20. Februar 2016 in Oberhausen. Nach der WM-Revanche, die Sturm gewann, wurden in der A- und B-Probe sehr geringe Mengen der anabolen Substanz Hydroxy-Stanozolol gefunden. Staatsanwältin Sandra Okroy sagte, der Beweis, dass er „wissentlich und willentlich“ gedopt habe, sei erbracht.

Daraus leitet sich die Beschuldigung ab, er habe mit seinen Schlägen eine Körperverletzung begangen. Verteidiger Andreas von Dahlen argumentierte, allein die positiven Testergebnisse reichten nicht aus für einen Beweis, dass Sturm absichtlich Stanozolol genommen habe. Ein Freispruch sei zwingend.

In seinem Schlusswort sagte Sturm, es sei für ihn selbstverständlich, den Schaden so schnell wo möglich wiedergutzumachen. Er hoffe, wieder in den Ring steigen zu können. „Bezüglich des Dopings kann ich mit bestem Wissen und Gewissen sagen, dass ich das nicht gemacht habe.“ Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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