Rassimus bei Harley-Davidson KölnEinspruch der Händler gegen Kündigung hat Erfolg

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Die Harley Davidson Niederlassung in Köln Mülheim.

Köln – Neue Entwicklungen im Streit bei Harley-Davidson in Köln und Bonn: Nachdem der Mutterkonzern den beiden Vertragshändlern in Köln und Bonn fristlos gekündigt hatte, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt die Kündigung für ungültig. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage. Vorher hatten die Händler per Eilantrag gegen die Kündigung Einspruch erhoben. Die 50 Arbeitsplätze in Köln und Bonn sind damit vorerst gesichert. Offen ist aber, ob es jetzt zu einer Hauptverhandlung kommt oder ob sich die beiden Parteien außergerichtlich einigen können.

Anlass für die fristlose Kündigung war eine rassistische Äußerung und Drohungen des Eigentümers der beiden Niederlassungen der Vertragshändler gegenüber dem Gewerkschaftsanwalt Dr. Onur Ocak. „Möglichweise ist es in dem Land, aus dem Sie stammen ja üblich, eine Vollmacht lediglich zu versichern, hier in unserem Land ist das nicht so“, hieß es in einem Schreiben an den türkischstämmigen Anwalt, der auch für Die Linken bei der Landtagswahl 2022 kandidiert.

„Erheblicher wirtschaftlicher Schaden“ für Harley-Davidson Händler

Ocak machte das Schreiben über Instagram und Twitter öffentlich und wurde daraufhin vom Eigentümer bedroht. „Sollte sich herausstellen, dass Sie (mittelbar oder unmittelbar) hinter dieser »Kampagne« stecken, dürfen Sie sicher sein, nicht nur Ihre Anwaltszulassung zu verlieren“, so der Eigentümer in einem weiteren Schreiben an Ocak. Auch die Drohung machte Ocak publik, der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete.

Harley-Davidson Deutschland kündigte daraufhin Anfang des Jahres fristlos den Vertrag mit den Händlern in Köln und Bonn. Weil es sich nicht um einen einfachen Angestellten, sondern um den Eigentümer handele, der 95 Prozent der Anteile an den beiden Niederlassungen besitzt, könne dieser nicht einfach von seinen Aufgaben entbunden werden, wie es zuvor der Händler in Köln bekannt gegeben hatte. Jan Schneider, Geschäftsführer der Händler in Köln und Bonn beteuerte damals, dass die Anteile des Eigentümers verkauft werden sollten und kündigte juristischen Einspruch gegen die Kündigung an. In Frankfurt bekam er mit seinem Eilantrag nun Recht.

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Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die fristlose Kündigung „erheblichen wirtschaftlichen Schaden“ anrichte, der kurzfristig nicht aufgefangen werden könne. Gleichzeitig würden Zweifel bestehen, ob die Kündigung frist- und vertragsgerecht eingereicht wurde, wie eine Gerichtssprecherin erklärt. Harley-Davidson ist deswegen vorerst dazu verpflichtet, die Händler in Köln und Bonn zu beliefern.

Doch wie es langfristig weiter geht, bleibt unklar. Die Gerichtssprecherin betont, dass die Entscheidung nur auf formalen Begründungen fußt. Erst wenn es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte, werden auch die inhaltlichen Argumente für die Kündigung, also die rassistischen Äußerungen und Drohungen des Eigentümers, erörtert. Ob es dazu kommt, liege in den Händen der beiden Parteien.

Harley-Davidson weist auf laufendes Gerichtsverfahren hin

Die Händler in Köln und Bonn zeigen sich nach der Entscheidung des Gerichts erleichtert. „Das OLG Frankfurt hat den Grundstein gelegt, aus einer Situation, die eigentlich nur noch Verlierer nach innen wie außen kannte, endlich herauszukommen und einen Neunanfang zu gestalten, bei dem alle einen Gewinn davontragen könnten“, heißt es in einer Pressemitteilung. Man hoffe nun aus der „»Wir gegen uns«-Schleife“ herauszukommen.

Harley-Davidson Deutschland wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern – und verwies darauf, dass es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handele. Der Schluss liegt also nahe, dass auch juristisch noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. 

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