Verzehnfachung der KostenKölnberg-Mieter sollen für Rattenbeseitigung aufkommen

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Ratte in Kölnberg

Eine Ratte am Kölnberg in Meschenich (Archivfoto)

Köln-Meschenich – In Köln leben geschätzt bis zu zwölf Millionen Ratten. Vor allem den Bewohnern am Kölnberg in Meschenich machte Anfang des Jahres 2022 eine Plage zu schaffen. Seitdem hat sich die Situation dort verbessert. Wie Express.de berichtet, müssen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung jedoch die Anwohner tragen. Dies sorgt für viel Unmut. „Die haben jahrelang nichts gemacht und wälzen die Kosten jetzt auf uns Mieterinnen und Mieter ab“, ärgert sich ein Mieter aus einem Gebäude an der Straße „An der Fuhr“ in Köln-Meschenich.

Vor wenigen Tagen haben die Anwohner Post von ihrer Hausverwaltung bekommen. Neben anderen Preisanstiegen fiel ein Kostenpunkt besonders auf: „Für das Jahr 2020 waren uns allen noch insgesamt 1400 Euro für die Schädlingsbekämpfung in Rechnung gestellt worden. Für das vergangene Jahr verlangt die Hausverwaltung jetzt aber über 14.000 Euro“, berichtet ein Anwohner.

Die Hausverwaltung habe die Bekämpfung in der Vergangenheit versäumt

Besonders ärgere ihn, dass die Hausverwaltung in der Vergangenheit etwa versäumt habe, die Mülltonnen, die die Mäuse und Ratten anlockten, mit abschließbaren Deckeln zu versehen. Er möchte aus Angst vor einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter anonym bleiben.

Nebenkostenabrechnung Ratten (1)

Die Nebenkostenabrechnung für Anwohner in Kölnberg nach der Rattenplage

Im vergangenen Jahr musste er noch 100 Euro nachzahlen. Nun wird sich der Betrag für ihn verfünffachen. Viele können sich das aber nicht leisten. „Wenn wir das Geld hätten, würden wir nicht am Kölnberg leben“, sagt er. Er zahle für zwei Zimmer mit 46 Quadratmetern 488 Euro warm.

Kölnberg: Die Hausverwaltung kann nur laufende Kosten abrechnen

Die Mieterinnen und Mieter fragen sich jetzt, ob dieser große Preisanstieg rechtens ist. Express.de fragte beim Kölner Mietverein nach. Der Sprecher Jörg Depel kennt solche Fälle und erklärt: „Vermieterinnen und Vermieter oder Hausverwaltungen können nur laufende Kosten für Schädlingsbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung von Mieterinnen und Mietern verlangen. Sonderkosten, die also in einem Extremfall, wie etwa bei der genannten Plage, auftreten, müssen Mieterinnen und Mieter nicht zahlen.“

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Zudem sei die Verzehnfachung der Kosten für die Schädlingsbekämpfung „erklärungswürdig“, wie Jörg Depel vom Kölner Mieterverein sagt. Mieterinnen und Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnungen grundsätzlich überprüfen, bevor sie etwas bezahlen.

Was genau gegen die Rattenplage unternommen wurde und wie diese verlangten Kosten entstanden sind, ist aber unklar. Auf mehrfache schriftliche und telefonische Anfrage seitens EXPRESS.de hat sich die Hausverwaltung nicht geäußert.

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