Die Filiale von Mangal in Köln-Kalk wurde geschlossen. Der Bericht der Hygienekontrolle wird nicht mehr veröffentlicht.
HygienekontrolleRechtsstreit zwischen Stadt Köln und Podolskis Mangal-Döner endet

Fußball-Weltmeister Lukas Podolski ist Mitgesellschafter bei Mangal Döner.
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Der Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen hinter Lukas Podolskis Mangal Döner und der Stadt Köln neigt sich dem Ende zu. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG NRW) auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Stadt Köln wird den Bericht über eine Hygienekontrolle in einer Mangal-Döner-Filiale in Köln-Kalk nicht mehr publizieren.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Veröffentlichung der Hygiene-Überprüfung auf dem Portal „lebensmitteltransparenz.nrw.de“. Auf dem Portal werden im Auftrag von Behörden Verstöße gegen Vorschriften in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände aufgelistet. Das soll dem Verbraucherschutz dienen.
In dem Gastronomiebetrieb in Köln-Kalk soll es demnach zu „hygienisch desolaten Zuständen“ gekommen sein. Bei der Kontrolle am 2. Juli 2025 wurde die sofortige Schließung der Mangal-Filiale angeordnet.
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Mangal gegen Stadt Köln: Rechtsstreit beendet
Das Unternehmen MD-LP Gastronomie GmbH, das hinter Mangal steht, hatte diese Zustände in einer Stellungnahme gegenüber dem „Stadt-Anzeiger“ dementiert. „Wir weisen die im Bericht geschilderten Zustände ausdrücklich zurück und distanzieren uns von den dort erhobenen Darstellungen. Diese Position haben wir auch gerichtlich klar und fristgerecht dargelegt.“
Das Unternehmen hatte einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, der allerdings abgewiesen wurde. Daraufhin zog die MD-LP vor das OVG NRW in Münster. Die Stadt Köln hatte den Bericht zunächst von der Website genommen.
Das Unternehmen hatte unter anderem vorgebracht, dass die betreffende Filiale im November 2025 vollständig geschlossen worden war. Die MD-LP habe eine neue Wachstumsstrategie mit größeren Filialen unter dem Namen „Mangal Döner X Lukas Podolski 10“. Laut dem OVG Münster habe die Stadt Köln daraufhin mitgeteilt, dass sie die Schließung der Filiale überprüft habe und von einer Veröffentlichung des streitigen Berichts absehen werde.
Das OVG NRW bestätigt, dass das Verfahren von beiden Seiten für erledigt erklärt wurde. Demnach ist das Verfahren beendet.
Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt die PR-Agentur der MD-LP: „Die beabsichtigte behördliche Veröffentlichung im Zusammenhang mit der früheren Filiale ‚Mangal Lahmacun‘ in der Kalkstraße wird seitens der Stadt Köln nicht weiterverfolgt. Das Verfahren konnte daher als beendet erklärt werden.“
Die Stadt Köln erklärt uns auf Anfrage, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei. Weitere Fragen wollte sie aufgrund des laufenden Rechtsstreits nicht beantworten.
