„Riesenjob gemacht”Kölner Jobcenter führt 11.000 Gespräche mit Ukrainern

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Matina Würker

Köln – Das Kölner Jobcenter hat in den vergangenen drei Monaten 11.000 Gespräche mit geflüchteten Ukrainern und Ukrainerinnen geführt. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Riesenjob gemacht“, sagt die Leiterin des Jobcenters, Martina Würker.

In den Gesprächen geht vor allem darum, dass die Flüchtlinge Leistungen vom Jobcenter beziehen sowie in Sprachkurse kommen und eine Arbeit erhalten. Insgesamt hätten die Geflüchteten 5600 Termine online gebucht und 4700 Anträge abgegeben. „Hinter jedem Antrag stecken aber in der Regel mehr Menschen – im Schnitt 2,1 Personen“, so Würker.

Mehr als 60 Prozent der Geflüchteten, darunter viele Frauen, Alleinerziehende, aber auch Singles, seien an Sprachkursen interessiert. Der Rest verfüge zumindest über rudimentäre deutsche oder englische Sprachkenntnisse.

Kurse umfassen 900 Stunden

Weil die Kurse 900 Stunden umfassten und ein halbes Jahr dauerten, sei es nicht möglich, die meisten der Geflüchteten schnell in Jobs zu vermitteln. Mehr als 50 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer verfügten über eine höhere Qualifikation, so Würker. Allerdings hätten viele noch nicht in ihrem Beruf gearbeitet. „Das ist für den Arbeitsmarkt natürlich schwierig.“

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Nur eine Handvoll Menschen habe bislang eine Arbeit aufnehmen können. Jüngst habe es ein Beispiel gegeben, da konnte man einen Ukrainer direkt von einer Infoveranstaltung aus in einem Hotel unterbringen. Andere Geflüchtete, die eine Arbeit erhalten hätten, würden sich aber womöglich erst gar nicht beim Jobcenter melden. Viele müssten sich erst einmal in ihrem neuen Leben in Deutschland zurecht finden. „Wir merken, dass der Gesprächsbedarf riesig ist, das können wir als Jobcenter gar nicht auffangen.“

Termine können mittlerweile an allen acht Standorten der Kölner Jobcenter gebucht werden. Auf der Homepage des Jobcenters gibt es Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache. Um Geld vom Jobcenter zu erhalten, benötigen die Antragstellenden eine Aufenthalts- oder Fiktionsbescheinigung, letzteres ist ein vorrübergehender Aufenthaltstitel. Die Flüchtlinge benötigen zudem ein Bankkonto und eine Krankenversicherung, auch dazu gibt es Hilfe im Jobcenter.

Entlastung für Kommunen

Bund und Länder hatten im April vereinbart, dass die finanziellen Leistungen künftig nicht mehr von den Sozialämtern, sondern von den Jobcentern ausgezahlt werden sollen. Flüchtlinge erhalten dann statt 367 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 449 Euro Grundsicherung, was dem Hartz-IV-Satz entspricht.

Vor allem entlastet die Regelung jedoch die Kommunen. Denn Leistungen nach dem SGB II werden fast vollständig vom Bund und nicht wie bisher von den Städten bezahlt. jobcenterkoeln.de

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