Neu gedachtDiese Immobilienlösungen gibt es für das Alter

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Eigentümer während ihres Lebensabends wohnen können.

Haben Sie schon bemerkt, dass sich mit zunehmendem Alter die Bedürfnisse ändern? Werden in Ihrem Haus die Zimmer im oberen Stockwerk noch genutzt? Oder bilden Treppen und Absätze für Sie inzwischen unüberwindbare Hindernisse? Brauchen Sie eine barrierefreie Wohnung oder möchten Sie gern das Eigenheim in die Hände der nächsten Generation geben? Schaffen Sie es einfach nicht mehr, Ihre Immobilie zu pflegen und instand zu halten? Wollen Sie mit dem Verkauf der Immobilie eventuell finanzielle Lücken in der Rente schließen, um sorgenfrei alt werden zu können? Egal in welcher Lage Sie sich persönlich befinden, Immobilien-Experte Kambiz Payandeh steht Ihnen gerne jederzeit zur Seite.

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Kambiz Payandeh, Leiter des ImmoDirekt-Teams

Herr Payandeh, wie gehen Sie auf die unterschiedlichen Wünsche ein?

Kambiz Payandeh: Wir hören zu, analysieren und zeigen den Kunden die für sie bestmögliche Option auf. Das kann je nach Situation sehr verschieden sein – jeder Fall ist einzigartig.

Welche Optionen haben ältere Eigentümer, wenn sie verkaufen möchten und gleichzeitig in der Immobilie wohnen wollen?

Payandeh: Aufgrund der derzeitigen Marktlage mit der großen Nachfrage nach Immobilien gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit, eine Immobilie zu verkaufen und sie trotzdem weiter zu bewohnen. Zum Beispiel durch einen Mietvertrag. Die Vereinbarung sollte allerdings unter Ausschluss eines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs getroffen werden. Mehr Sicherheit als ein Mietvertrag geben das sogenannte dingliche Wohnrecht gemäß § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und das Dauerwohnrecht nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz. Eine weitere Alternative ist die Immobilienverrentung. Dabei wird nach Verkauf eine lebenslange Leibrente ausgezahlt – eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem sind möglich. Die Vorteile bestehen darin, dass ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird und man die Immobilie auch vermieten darf – ähnlich wie beim sogenannten Nießbrauchrecht gemäß § 1041 BGB. Zudem muss man sich nicht um die Instandhaltung kümmern.

Was passiert, wenn jemand zum Pflegefall wird oder unerwartet verstirbt?

Payandeh: Bei der Immobilienverrentung kann die Leibrente zum Beispiel für die Pflege zu Hause genutzt werden. Es ist außerdem möglich, das Dauerwohnrecht zu vererben oder zu veräußern. Kann der Berechtigte die Immobilie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewohnen, besteht die Möglichkeit, diese zu vermieten.

Ein Schlusswort zu den Rechten der alten gegenüber den neuen Eigentümern?

Payandeh: Je nach dem, für welche Option sich Eigentümer entscheiden, sind die Rechte entweder durch einen Mietvertrag gesichert oder im Grundbuch vermerkt: als persönliche Dienstbarkeit – dingliches Wohnungsrecht – oder als Wohnrecht. Auch die Leibrente ist im Grundbuch eingetragen.

Weitere Informationen zum Wohnen im Alter gefällig?

Dann nutzen Sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten auf www.s-immobilienpartner.de/immodirekt oder sprechen Sie Kambiz Payandeh persönlich an: S Immobilienpartner GmbH Kambiz Payandeh Telefon: 0221/4737-340 kambiz.payandeh@s-immobilienpartner.de

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