Schwäne verletzt und getötetSo reagiert die Stadt Köln auf die vielen Hunde-Attacken

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Schwan_Stadtwaldweiher

Verletzter Schwan am Stadtwald-Weiher.

Köln – Gleich bei mehreren Vorfällen in Kölner Grünanlagen, unter anderem am Aachener Weiher, dem Blücherpark und den Kanälen in Lindenthal, sind in diesem Jahr Wasservögel durch freilaufende Hunde verletzt, teilweise sogar getötet worden.

Nach Kritik von zahlreichen Anwohnern und Tierschützern wurde das Thema auch von der Kölner Politik aufgegriffen: Axel Hopfauf von der CDU hatte vor dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen im Juni nachgefragt, wie viele Buß- und Ordnungsgelder in dieser Sache in der jüngsten Vergangenheit in Köln ausgesprochen wurden und was die Stadt plane, um derartige Hundeattacken künftig zu unterbinden.

Schwan Blücherpark

Ein Hund hat den Schwanenmann im Blücherpark in den Flügel gebissen.

Keine Verbotsschilder

Seinem Vorschlag, alle Hundebesitzer nochmalig über die bestehende Leinenpflicht in öffentlichen Grünflächen in einem Anschreiben hinzuweisen, dass etwa den jährlichen Hundesteuerbescheiden beigelegt werden könnte, erteilte die Verwaltung in ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme jedoch eine Absage.

Begründet wird dies mit den zusätzlichen Kosten, die der Stadt entstehen würden, und den hohen Bekanntheitsgrad dieser Regelung, über die „regelmäßig in Presse und im Internet“ hingewiesen werde.

Ferner hält die Fachverwaltung es ebenfalls nicht für angebracht, Verbotsschilder aufzustellen. „Erfahrungsgemäß verhindern Verbotsschilder keine widerrechtlichen Handlungen“, heißt es hierzu in dem Schreiben. Aufgrund der bestehenden Regelungen müsse jedem Hundebesitzer klar sein, dass dort, wo keine Hundefreilauffläche ausgewiesen ist, die generelle Anleinpflicht besteht.    

Schon knapp 400 Verfahren in diesem Jahr

Nichts desto trotz habe in der Verwaltung die Vorfälle zur Kenntnis genommen, und die Präsenz des Ordnungs- und Verkehrsdienstes  etwa im Stadtwald und am Decksteiner Weiher verstärkt. Ziel sei es nun, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen, einmal täglich Präsenz in den Grünanalgen zu zeigen.

Das Ergebnis: Alleine bis Ende August wurden 399 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßen gegen den Paragrafen 27 der Kölner Stadtverordnung zur Leinenpflicht eingeleitet. Im gesamten Jahr 2015 waren es 438 Bußgelder gewesen.

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