Sexuelle Belästigung an KarnevalGericht verurteilt als Mönch verkleideten Mann

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Karneval Menschenmenge

Verkleidete Jecken feiern (Symbolbild)

Köln – Die Wahl des Kostüms wurde für Bauleiter Tim B. (30, alle Namen geändert) Weiberfastnacht 2019 zum Supergau. Weil der stattliche Mann nach eigener Aussage nicht der Einzige war, der in der Kneipe an der Kyffhäuserstraße ein Mönchskostüm trug, wurde er nach seiner Beteuerung an jenem Abend Opfer einer Verwechslung: Als mutmaßlicher Sextäter verbrachte er eine Nacht im Polizeigewahrsam.

Tatsächlich habe er sogar mit einem zweiten ihm unbekannten Karnevalsjeck, der als Mönch verkleidet war, auf das gemeinsame Kostüm angestoßen, sagte er am Freitag vor Gericht, wo er sich wegen sexueller Belästigung verantworten musste – und die Vorwürfe nachdrücklich bestritt. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass es in der Kneipe mehrere verkleidete Mönche gegeben hatte.

Zwischen die Beine gegriffen

Während Tim B. von Anfang an darauf bestand, Opfer einer Verwechslung zu sein, war die Aussage des Opfers eindeutig. Die 26-jährige Fotografin ließ keinen Zweifel an ihrer Überzeugung, dass B. ihr auf dem Weg zur Theke zwischen die Beine gegriffen hatte. „Er schaute mir direkt in die Augen, als ich den Finger sehr zielgerichtet zwischen meinen Beinen fühlte. Es war ein schmerzhafter Druck. Sie habe ihn auch sofort darauf angesprochen und zur Antwort erhalten: „So ein Quatsch. Das war ein Versehen.“

Die als Hippie verkleidete Frau hatte danach den Türsteher informiert, „denn ich wollte vermeiden, dass es anderen Frauen auch so ergeht“. Sowohl damals wie heute hatte sie den Angeklagten ohne persönliche Zweifel als Täter identifiziert. „Er war es, ich bin mir hundertprozent sicher“, sagte sie. „Sein Gesicht war mir wie eingebrannt.“

Der Vorfall habe sie derart beeindruckt, dass sie seitdem auf therapeutische Hilfe angewiesen sei, sagte die Frau im Gerichtssaal. Bei dem Opfer hatte die Polizei einen Alkoholwert von 1,5 Promille festgestellt. „Wir waren alle angeheitert, nicht betrunken“, sagt sie dazu. Warum Sie so sicher sei, dass der Angeklagte der Täter sei: „Ich habe ihn dabei angesehen und auch mit ihm gesprochen. “

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„Es war Karneval, es gab mehrere Mönche und mein Mandant wurde stigmatisiert“, unterstrich die Verteidigung ihre aufgestellte Verwechslungsthese und forderte in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch. „Die Tat hat wie angeklagt stattgefunden“, begründete der Ankläger der Staatsanwaltschaft seine Forderung nach 3000 Euro Geldstrafe. So sah es auch der Richter, der in seinem Urteil 50 Tagessätze zu 60 Euro festsetzte.

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