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„Militär-Aktion”Bundeswehr-Soldat raubt Kölner Hausarzt aus und wird verurteilt

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Soldat der Bundeswehr (Symbolbild)

Köln – Im Prozess um zwei Überfälle, denen ein Arzt im Mai und Oktober 2017 in Klettenberg zum Opfer gefallen war, hat das Kölner Landgericht am Montag das Urteil gesprochen. Wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte die 14. Große Strafkammer zwei Angeklagte (21 und 23) nach Jugendstrafrecht zu 20 beziehungsweise 18 Monaten Haft auf Bewährung, unter anderem mit der Auflage, 1500 Euro an die Organisation Weißer Ring, die Kriminalitätsopfern hilft, zu zahlen.

Der dritte Beschuldigte (21) erhielt wegen versuchten schweren Raubes und einfacher Körperverletzung eine zehnmonatige, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe und muss den Weißen Ring mit 500 Euro unterstützen. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt und sich reuig gezeigt.

Köln: Hintermann soll taten in Auftrag gegeben haben

Die Taten soll ein gesondert verfolgter Hintermann namens Hassan in Auftrag gegeben haben. Am frühen Morgen des 8. Mai 2017 lauerten die Angeklagten des ersten Falls dem Arzt in seinem Garten auf, überwältigten ihn und brachten ihn in sein Haus. Dort fesselten sie ihn und bedrohten ihn mit einem Messer, bis er preisgab, wo sich der Schlüssel zum Tresor befand. Die Täter erbeuteten 13.000 Euro Bargeld, Schmuck und Medikamente.

Etwa fünf Monate später, am 14. Oktober, machte sich der dritte Angeklagte, der seinerzeit Oberfeldwebel bei der Bundeswehr war, mit einem Vorgesetzten, der eine Art Mentor für ihn war und in Geldnöten steckte, zum Haus des Arztes auf; beteiligt war auch der 23-Jährige des ersten Falls. Stundenlang warteten die beiden Soldaten auf ihn im Garten. Als er erschien, versuchte der Oberfeldwebel, ihn zu überwältigten, scheiterte aber an der heftigen Gegenwehr. Unterdessen hatte sein Vorgesetzter das Weite gesucht. Auch er selber flüchtete nun und wurde später in einem Park festgenommen.

Prozess in Köln: Wiederholungsgefahr nicht wahrscheinlich

Die jungen Männer seien zur Tatzeit ihrem Entwicklungsstand nach Jugendlichen gleichzustellen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Helge Eiselt. „Schädliche Neigungen“, die eine Wiederholungsgefahr befürchten lassen würden, habe die Kammer bei keinem von ihnen festgestellt, wohl aber die „Schwere der Schuld“. Für die drei sprächen die frühen Geständnisse, außerdem sei ihnen die Reue, die sie im Prozess gezeigt hatten, abzunehmen. Damals hätten sie in instabilen privaten Verhältnissen gelebt und auf die eine oder andere Art unter Druck gestanden.

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Strafverschärfend falle jedoch ins Gewicht, dass die Täter in den „absolut geschützten Bereich der Wohnung“ des Arztes eingedrungen seien beziehungsweise dies vorgehabt hätten. Die Männer hätten „gezielt darauf abgestellt“, dass das Opfer zu Hause war; dies zeuge von einer „gesteigerten kriminellen Energie“. Eiselt sprach von „massiven psychischen Folgen“ für den Arzt, der im ersten Fall geradezu ein Martyrium durchlitten habe.

Mittlerweile lasse sich für die drei Männer, von denen zwei erwerbstätig sind und einer eine Ausbildung macht, eine günstige „Sozialprognose“ stellen. Das rechtfertige es, die Strafen zur Bewährung auszusetzen.