Der Rat soll entscheiden, ob die Stadt auf Anraten des Städtetages NRW eine kommunale Verfassungsbeschwerde einlegt.
Kita-FinanzierungStadt Köln fordert 195 Millionen Euro vom Land NRW

Hat das Land den Kommunen in NRW zu geringe Zuschüsse für die Finanzierung ihrer Kitas gezahlt? Die Stadt Köln will exemplarisch klagen.
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Die Stadt Köln will eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einlegen. Dem Vernehmen nach geht es um 195 Millionen Euro, die Köln nach Ansicht des Städtetages NRW noch im Rahmen der Kita-Finanzierung durch das Land zustehen. Im nicht öffentlichen Teil der zweiten Sitzung des Stadtrates an diesem Donnerstag, 12. November, sollen die Fraktionen darüber entscheiden, ob die Stadt diesen Weg beschreiten will.
Angesichts der in der vergangenen Woche verhängten Haushaltssperre dürfte den Ratsmitgliedern die Entscheidung nicht schwer fallen. Eine Unterfinanzierung durch das Land ist einer der viel genannten Gründe für die finanzielle Schieflage Kölns und eine Nachzahlung in dreistelliger Millionenhöhe würde sicher niemand ablehnen. Kölner Ratsmitglieder sprechen von einem „ganz erheblichen Betrag“.
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes von 2019 verursacht höhere Kosten
Hintergrund der geplanten kommunalen Verfassungsbeschwerde ist die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) von 2019, das vor allem im Ausbau der Kinderbetreuung für Unter-Dreijährige vielfältige neue Aufgaben für Städte und Kommunen bereithielt. Bei deren Finanzierung sei das Konnexitätsprinzip nicht ausreichend eingehalten worden, argumentiert der Städtetag NRW.
Dieses ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt zusammengefasst: Wer etwas beschließt, muss auch dafür zahlen. Im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland führt das oft zu Diskussionen zwischen Städten und Kommunen auf der einen und den Ländern und dem Bund auf der anderen Seite.
Ende 2024 wurde eine Verordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe beschlossen. Hinter dem komplizierten Namen verbergen sich Ausgleichszahlungen des Landes an die Städte und Kommunen zur Kita-Finanzierung. Dieser sei nicht ausreichend, meint der Städtetag NRW, der deshalb ein Rechtsgutachten erstellen ließ. Demnach müsste das Land allen Städten und Kommunen in NRW höhere Zuschüsse zahlen – und für Köln wurden eben 195 Millionen Euro errechnet.
Köln könnte exemplarisch für weitere Städte und Kommunen in NRW klagen
Die größte Stadt des Landes soll nun offenbar gemeinsam mit Bochum und einer weiteren NRW-Kommune exemplarisch klagen. Aus Kölner Stadtrats-Kreisen ist zu hören, dass der Städtetag NRW bei einer Niederlage die Verfahrenskosten übernehmen würde. Die Stadt Köln trüge also kein Risiko, hätte aber, so die klare Hoffnung, gute Chancen, Recht zu bekommen.
Die Stadt Köln versucht auch mit einer Klage gegen den Zensus von 2022 zu verhindern, dass ihr Einnahmen entgehen (wir berichteten im Juni). Die stichprobenartig vorgenommene Volkszählung geht im Gegensatz zur vorherigen Zählung aus dem Jahr 2011 von 5,9 Prozent weniger Einwohnerinnen und Einwohnern aus.
Die Verwaltung fürchtet deshalb ab dem nächsten Jahr den Verlust eines mittleren zweistelligen Millionen-Betrages. Denn wie viele Einwohner sie hat, ist wichtig dafür, wie viel Geld sie aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhält, etwa von der Einkommenssteuer. Vor dem Verwaltungsgericht ist aber noch kein Termin angesetzt.

