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Gründe gegen AbschiebungStadt Köln nennt weitere Details zum Prüfbericht zur „Liste Coesfeld“

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Oberbürgermeister Torsten Burmester und Stadtkämmerin Dörte Diemert bei der Vorstellung des Prüfberichts zur sogenannten „Coesfelder Liste“

Oberbürgermeister Torsten Burmester und Stadtkämmerin Dörte Diemert bei der Vorstellung des Prüfberichts zur sogenannten „Coesfelder Liste“

Von 79 verurteilten Personen sind zwei freiwillig ausgereist, eine wurde abgeschoben. Bei allen anderen gibt es verschiedene Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen.

Im Nachgang zum Prüfbericht über die sogenannte „Coesfelder Liste“ und dem Bleiberechtsprogramm haben die Stadt Köln und das Land weitere Details und neue Zahlen genannt. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte enthüllt, dass die Stadt im Herbst 2024 das Angebot der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) aus Coesfeld nicht angenommen hatte, für 471 abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten Passersatzpapiere zu beschaffen.

Wie sich jetzt herausstellt, ist beinahe jeder vierte der ausreisepflichtigen Migranten aus Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln rechtskräftig verurteilt worden. Laut einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP‐Landtagsfraktion, die dieser Redaktion vorliegt, wurden 111 Personen von der Coesfelder Tabelle schuldig gesprochen. Die Straftaten reichen vom versuchten Totschlag im minderschweren Fall über Raub, gefährliche Körperverletzung, schweren Bandendiebstahl bis zu Verkehrsdelikten.

„Hier weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut“

Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, bemängelt, dass für „den Rest des Landes keine Zahlen vorliegen. Wir haben nach der gesamten Liste gefragt, aufgeschlüsselt nach Kommunen. Vollständige Antworten blieben aus.“ Das Problem liegt nach Ansicht des Landtagsabgeordneten an dem Umstand, „dass Justiz, Ausländerbehörden und Ministerien in NRW aneinander vorbeiarbeiten. Ob jemand verurteilt ist, weiß die Justiz. Ob jemand ausreisepflichtig ist, weiß die Ausländerbehörde.“

Von der Coesfelder Liste habe das Justizministerium durch Berichte dieser Redaktion erfahren, so Steffen. „Und Daten zu Personal und Belastung der Ausländerbehörden hat die Landesregierung nicht, wie Ministerin Schäffer in einem von uns angeforderten Bericht jetzt einräumt. Hier weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.“

Von 79 Personen nur zwei ausgereist und eine abgeschoben

Unterdessen hat die Stadt Köln weitere Details zu straffälligen Mitgliedern im Bleiberechtsprogramm geliefert. Wie berichtet, befanden sich 218 der ausreisepflichtigen Ausländer von der Coesfelder Liste in dem Integrationsprojekt für Langzeitgeduldete. 79 von ihnen wurden bereits verurteilt, ein Großteil wurde aus dem Programm genommen. Die Palette der Strafen umfasst laut Presseamt Eigentumsdelikte wie etwa Bandendiebstahl, Einbrüche, bandenmäßige Betrügereien, Hehlerei bis hin zu gefährlicher Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Raub, Brandstiftung, Drogendelikten, räuberischer Erpressung sowie Bagatelltaten. Von den 79 Personen sind bis heute zwei Personen freiwillig ausgereist, eine weitere wurde abgeschoben. „Bei allen anderen Personen stehen folgende Abschiebehindernisse entgegen, die teilweise parallel vorliegen: Passlosigkeit, familiäre Gründe, medizinische Gründe“, teilte eine Stadtsprecherin mit.

Aktuell befinden sich rund 1200 Teilnehmer im Kölner Bleiberechtsprogramm, das in NRW seinesgleichen sucht. Wie viele Ermittlungsverfahren derzeit gegen diese Menschen laufen, wusste das Presseamt nicht zu sagen. Auch nicht, wie viele der Programmabsolventen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, inzwischen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Stadt äußert sich nicht zum Fall Huso B.

Üblicherweise ist dies Voraussetzung, um das Integrationsprojekt erfolgreich zu durchlaufen. Über die Ausübung einer „geregelten Arbeit“ von Teilnehmern oder ehemaligen Teilnehmern des Bleiberechtsprogramms führe das Ausländeramt keine Statistik, so die Stadt. „Ehemalige Teilnehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 b Aufenthaltsgesetz erhalten haben, erfüllen hingegen diese Voraussetzungen.“ Nur in wenigen Ausnahmefällen könne die Aufenthaltserlaubnis auch ohne überwiegende Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit erteilt werden, hieß es.

Flucht- und Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) hatte unlängst darauf gedrängt, sich einen Fall besonders genau anzusehen: Huso B. und seine neunköpfige Familie. Er selbst, seine Frau und die acht Kinder stehen auf der Coesfelder Liste. Huso B. aus Bosnien-Herzegowina wurde bereits mehrfach verurteilt, zuletzt kassierte er ein Jahr auf Bewährung wegen Betrugs. Auch seine Frau und einige Kinder füllten Strafakten. Von 2022 bis April 2026 befand sich B. mit seiner Familie im Bleiberechtsprogramm und bekam zunächst monatlich 7250 Euro Asylbewerberleistungen der Stadt. Inzwischen sind drei seiner Kinder Kunden des Jobcenters. Die Stadt wollte sich mit Verweis auf den Datenschutz nicht zum Verfahrensstand des ausreisepflichtigen Bosniers äußern.

Familie soll junge Frau als Diebin verkauft haben

Allerdings ließ man allgemein wissen, dass zwingende Duldungsgründe eine Abschiebung verhindern könnten. „Solange zum Beispiel minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden auch die Eltern geduldet.“ Die Familie sei durch Artikel sechs des Grundgesetzes geschützt. „Trennung durch Abschiebung wären nur bei schwerwiegenden Straftaten beziehungsweise einer schwerwiegenden Gefährdungslage durchsetzbar“, erläuterte die Stadtsprecherin.

Auch Romina S., die ebenfalls auf der Liste steht, sollte 2019 in das Bleiberechtsprogramm aufgenommen werden. Doch die damals 19-Jährige erschien zunächst nicht zum Termin. Drei Jahre zuvor soll ihre Familie sie laut Staatsanwaltschaft als Diebin für gut 80.000 Euro an eine kriminelle Roma-Familie in Ostheim zwecks Heirat verkauft haben. Nach der Hochzeit musste der Teenager für den Clan Diebstähle begehen. Meist wurden ältere Menschen bestohlen. Die Beute aus ihren Diebeszügen musste sie meist an Clan-Spitzen abgeben.

Das Landgericht Köln verurteilte Romina S. im Juni 2021 wegen schweren Bandendiebstahls in 37 Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe. Als Mutter zweier Kinder wurde sie dennoch nicht in ihre Heimat zurückgeführt.