Fast alle Einsätze der Feuerwehr sind für die Verursacher kostenfrei – der Rest soll jetzt teurer werden. Die Stadt rechnet mit bis zu 100.00 Euro Mehreinnahmen pro Jahr.
Fehlalarme, FahrlässigkeitStadt Köln plant höhere Gebühren für bestimmte Feuerwehreinsätze

Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln löschen im Juli 2025 einen Brand in Sülz.
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Erst brannten ein paar Bücher, die auf der Straße abgelegt waren, dann ein abgestellter Rollstuhl an der Hauswand, und schließlich die Fassade. Die Flammen zerstörten eine Erdgeschosswohnung und ein geparktes Auto.
Der Mann, der diesen Brand am Abend des 16. Oktober auf der Alteburger Straße in Köln-Bayenthal gelegt haben soll, konnte flüchten und wurde anfangs von der Polizei gesucht. Inzwischen gibt es einen Verdächtigen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage bestätigte; ob derjenige überführt werden kann, entscheidet sich spätestens vor Gericht. Und das wird dann auch die Feuerwehr interessieren, denn die will dem Täter die Kosten für den aufwendigen Löscheinsatz in Rechnung stellen.
Köln: Rat soll über Gebührenerhöhung entscheiden
Das geschieht nicht sehr oft, aber die Gesetze lassen diese Möglichkeit zu. Grundsätzlich sind Einsätze der Feuerwehr in Köln kostenfrei, sie werden von der Kommune übernommen. Ob Wohnungsbrand, Unwetterschäden, Tier- und Menschenrettung oder so genannte technische Hilfeleistung nach Unfällen – in der Regel muss niemand befürchten, dass ihm die Stadt Köln dafür später eine Rechnung schickt. Im Kern gilt: Dient der Feuerwehreinsatz dazu, Leben zu retten, bleibt er für die Betroffenen kostenfrei.
Alles zum Thema Andrea Blome
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Aber: Es gibt Ausnahmen – zum Beispiel dann, wenn Einsätze vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, wie etwa eine Brandstiftung. Auch nach Verkehrsunfällen oder irrtümlich ausgelösten Brandmeldeanlagen kann die Stadt die Kosten an den Verursacher weiterreichen.
Die Gebührensätze für solche Fälle will Stadtdirektorin Andrea Blome zum 1. Januar 2026 anheben. Zuletzt geschah dies vor einem Jahr. Aber wegen der allgemeinen Kostenentwicklung sei die erneute Erhöhung „zwingend erforderlich, um schnellstmöglich höhere Erträge zu generieren“, heißt es in der Beschlussvorlage, über die der Rat am heutigen Dienstag entscheiden soll. Steigen sollen demnach auch die Stundensätze für Beamtinnen und Beamte, die im vorbeugenden Brandschutz tätig sind oder so genannten Brandsicherheitswachdienst versehen – also zum Beispiel bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr präventiv bereitstehen, etwa bei Theatervorstellungen und Karnevalssitzungen.
Köln: Stadt rechnet mit Mehreinnahmen bis zu 100.000 Euro pro Jahr
Konkret heißt das: Für einen Einsatzbeamten im mittleren Dienst will die Stadt künftig 61 statt wie bisher 56 Euro pro Stunde berechnen, im gehobenen Dienst sollen 82 statt 73 Euro fällig werden und im höheren Dienst 104 statt 93 Euro. Bei der Brandsicherheitswache sollen 61 statt wie bisher 56 Euro (mittlerer Dienst) beziehungsweise 74 statt 70 Euro (gehobener Dienst) in Rechnung gestellt werden. Ein Löschfahrzeug soll künftig mit 108 Euro pro Stunde zu Buche schlagen, eine Drehleiter mit 114 Euro.
Die Stadt hält durch die Gebührenerhöhungen Mehrerträge von 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr für realistisch. Im Haushaltsplan für das kommende Jahr sind insgesamt 1,5 Millionen Euro veranschlagt.
Aber was bedeutet zum Beispiel „grob fahrlässig“? Wann muss ich zahlen – und wann nicht? Was ist mit der berühmten Katze, die auf dem Baum sitzt und nicht allein wieder herunterkommt? Oder wenn ich mich ausgeschlossen habe und drinnen noch die Suppe auf dem Herd kocht oder die Adventskranz-Kerze brennt? Das könnte als grob fahrlässig ausgelegt werden. Aber: Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht.
Letztlich komme es auf den Einzelfall an, sagen Feuerwehrleute und Juristen. Wer kann, reicht die Kosten, die die Stadt ihm auferlegt, an seine Haftpflichtversicherung weiter – sofern grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist. Im Zweifel entscheiden am Ende Gerichte.
Grundlage für den Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Danach kann die Kommune sich zum Beispiel die Einsatzkosten erstatten lassen, wenn beim Transport von Gefahrgütern Schäden oder Gefahren entstehen, die die Feuerwehr beseitigen muss. Oder wenn nach einem Verkehrsunfall Betriebsmittel wie Öl oder Benzin ausgelaufen sind, die Einsatzkräfte abstreuen oder entfernen müssen.
Nach Angaben einer Stadtsprecherin resultieren die meisten Kostenersatzansprüche der Feuerwehr Köln aus Verkehrsunfällen und Fehlalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen.

