Die Ratsliste der CDU wurde zum Beispiel beanstandet, doch die Stadt sieht in den vertauschten Listenplätzen keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.
Sechs Einsprüche abgelehntStadt Köln hält Kommunalwahl 2025 für gültig

Die Briefwahlstimmen zählte die Stadt wieder im eigens dafür aufgebauten Zentrum in der Kölnmesse aus.
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Das Wahlamt der Stadt Köln hält die Kommunalwahlen 2025 für gültig. Die auf der Webseite der Stadt Köln veröffentlichten Wahlergebnisse hätten sich gegebenenfalls noch einmal verändern können, wenn die Wahlleiterin Andrea Blome Einsprüchen stattgegeben hätte. Dem ist nicht so, der Rat soll die Kommunalwahl, die Oberbürgermeisterwahl und die des Integrationsrates in seiner nächsten Sitzung am 5. Februar formal für gültig erklären.
Gründe für eine Ungültigkeit hätten sein können, dass ein Kandidat nicht wählbar gewesen wäre oder es Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder der Wahl selbst gegeben hätte. Sechs Einsprüche lagen dem Wahlamt vor, davon drei wegen der vertauschten Reihenfolge auf der Reserveliste der CDU.
Der CDU-Kreisparteitag hatte im vergangenen Jahr Ira Sommer auf Listenplatz drei gewählt, dahinter folgte Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz. Doch die CDU reichte wie berichtet bei der Stadt eine Liste ein, bei der Kienitz auf Rang drei aufgeführt ist und Sommer auf vier. Letztlich blieb es ohne Folgen, trotzdem hatte Konrad Adenauer, Mitglied des erweiterten CDU-Parteivorstandes, einen Brief an Blome geschrieben.
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Vertauschte CDU-Liste hatte keinen Einfluss auf Wahlergebnis
Offenbar folgten zwei weitere Einsprüche in derselben Sache. Die rechtliche Prüfung hatte bislang angedauert, wenn auch die Stadt die Erfolgschancen des Einspruchs bereits als gering eingeschätzt hatte. Jetzt teilte sie mit: „Ein mandatsrelevanter Einfluss auf das Wahlergebnis ist nicht ersichtlich.“
Auch versuchte eine Person, die Wahl anzufechten, weil die Stadtverwaltung in ihren Benachrichtigungen das Gendersternchen verwendet. Eine Person sah sich benachteiligt, weil ein Wahllokalleiter ihre großflächige Wahlwerbung unmittelbar vor dem Wahllokal am Wahltag, dem 14. September, abgehängt hatte. Eine weitere Person gab an, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben. Wahlwerbung im direkten Umfeld des Lokals ist verboten und es gab laut Wahlamt keine Hinweise auf ein strukturelles Problem mit Wahlunterlagen. Es lehnte sämtliche Einsprüche ab.

