Die Krankenkassen möchten anders als bislang nicht mehr für Fahrten aufkommen, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden.
Kosten für den RettungsdienstStadt Köln will Fehlfahrten in Zukunft selbst bezahlen

Ein Rettungswagen der Feuerwehr in der Kölner Innenstadt
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Die Stadt Köln hofft darauf, sich mit den Krankenkassen noch im Januar über die Gebühren für den Rettungsdienst zu einigen. Nachdem der erste Anlauf für eine neue Rettungsdienstsatzung im September 2025 gescheitert war, weil sich abzeichnete, dass die Krankenkassen die Berechnungen der Stadt ablehnen würden, gibt es jetzt einen zweiten Anlauf.
Stadt Köln holt externen Berater
Die Stadt Köln hat sich im Herbst vergangenen Jahres die Unterstützung eines externen Beraters geholt, mit dem Ziel, den Kassen einen rechtssicheren Entwurf vorzulegen. Wie berichtet, herrscht zwischen den Kommunen und den Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen Uneinigkeit darüber, ob die Kassen auch Fehlfahrten bezahlen müssen. „Da die Rechtsgrundlagen widersprechend sind, kann das Problem auf Dauer nur durch die Rechtsprechung oder die Gesetzgebung gelöst werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Köln.
Die Stadt Köln hat deshalb bei ihrer Gebührenkalkulation die prognostizierten Fehlfahrten vollständig herausgerechnet. Selbiges gilt für die sogenannten Brandschutzbegleitfahrten. Diese entstehen, wenn ein Rettungswagen zum Eigenschutz der Feuerwehrleute mit zum Einsatz ausrückt – die Krankenkassen kommen dafür nicht auf.
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Somit bleiben die Kosten für sämtliche Fehlfahrten bei der Stadt Köln hängen – es sei denn, es kann jemand haftbar gemacht werden, der einen Rettungswagen missbräuchlich, also aus böswilliger Motivation, gerufen hat. Anders sieht das aus, wenn es zu Fehlfahrten kommt, weil der Patient sich vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes vom Einsatzort entfernt hat, weil sich herausstellt, dass keine Behandlungsbedürftigkeit besteht, weil eine Behandlung vor Ort ausreicht und weil der Patient am Einsatzort stirbt. In diesen Fällen muss die Stadt Köln die Kosten für die Fehlfahrten tragen.
Laut der neuen Gebührenkalkulation müssten die Krankenkassen der Stadt Köln für den Einsatz eines Rettungswagens 556,69 Euro bezahlen, bislang sind es 609 Euro. Seit dem Jahr 2015 hatte die Stadt Köln den Krankenkassen allerdings auch noch die Hälfte aller Fehlfahrten in Rechnung gestellt. Für den Einsatz eines Notarztfahrzeugs sollen in Zukunft 820,05 Euro fällig werden, derzeit sind es 590 Euro.
Die Stadt Köln hat in die Gebührenberechnung auch einfließen lassen, dass sie im Rettungsdienst in den Vorjahren einen Verlust von 13,5 Millionen Euro eingefahren hat. Diese Unterdeckung sollen die Krankenkassen über die neuen Gebühren tragen.
Den Krankenkassen wurde der Entwurf der angepassten Gebührensatzung laut der Stadt am 11. Dezember 2025 per E-Mail zur Stellungnahme zugeleitet. Die formale Zustimmung steht derzeit noch aus, die Prüfung soll aber voraussichtlich noch in diesem Monat abgeschlossen sein, so die Stadt.

