Stiller FeiertagWas in Köln an Karfreitag verboten und was erlaubt ist

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Karfreitag gilt ein Tanzverbot.

Köln – Karfreitag gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen. Ein eigenes Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen legt fest, welche Regeln an diesen Tagen gelten. Das Ordnungsamt der Stadt Köln informiert darüber, was Bürger, Gastronomen und Veranstalter von Gründonnerstag bis Karsamstag zu beachten haben.

An Gründonnerstag sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten. Von Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr sind generell keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen Märkte, Volksfeste, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen sowie sämtliche Unterhaltungsveranstaltungen wie Konzerte und Musicals, Aufführungen von Theater, Ballett, Oper oder Puppenspiele.

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Freizeitparks müssen geschlossen bleiben, ebenso wie Spielhallen, Wettbüros, Videotheken, Clubs, Diskotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen. Außerdem verbietet das Feiertagsgesetz am Karfreitag Wohnungsumzüge. Alle diese Regeln gelten bis Karsamstag 6 Uhr.

Karfreitag: Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen

Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die religiöser oder ernster Art sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, dann aber erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes, also ab 11 Uhr, schreibt das Gesetz vor.

Erlaubt sind Kunstausstellungen und -Führungen. Museen dürfen also ebenso öffnen wie der Zoo, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und Solarien, da diese Einrichtungen laut Gesetz der Erholung dienen. Auch Bäckereien, Kioske und Tankstellen können öffnen.

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