Taxis in KölnOrdnungsamt ahndet Verstöße – Mehr als 200 Fahrer kontrolliert

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Razzia Taxi 2

Ordnungsamt und Zoll kontrollierten am MIttwoch Taxifahrer am Breslauer Platz

Köln – Ordnungnsamt, Zoll und Steuerfahndung haben am Mittwoch in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion ungefähr 200 Taxis in Köln überprüft, die meisten an den Halteplätzen am Hauptbahnhof, am Bahnhof Deutz und am Flughafen. Dabei wurden 70 Verstöße festgestellt. Vier Taxis wurden beim Taxi-Ruf für 24 Stunden gesperrt, weil zum Beispiel keine Konzession vorlag oder der Wagen nicht als Taxi zugelassen war, berichtete eine Stadtsprecherin.

Verwarngelder von insgesamt mehr als 1300 Euro verhängt

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Ordnungsamts kontrollierten zwischen 15 und 22 Uhr Führerscheine und Personenbeförderungsscheine, Fahrzeugpapiere und Konzessionen sowie die Ausstattung der Autos. Zum Beispiel müssen eine Preisinfo und die Ordnungsnummer des Taxis gut lesbar angebracht sein. Das Ordnungsamt verhängte Verwarngelder á 55 Euro, insgesamt kamen mehr als 1300 Euro zusammen. Es seien 13 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden, die Bußgelder nach sich ziehen können - „zum Beispiel, weil sich mehrere Verstöße in Tatmehrheit über die 55-Euro-Verwarngeldgrenze summierten“, erläuterte die Sprecherin.

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Der Zoll hat nach Angaben von Behördensprecher Jens Ahland 64 Fahrerinnnen und Fahrer von insgesamt 62 Unternehmen kontrolliert. In acht Fällen wird nun ermittelt: Drei Fahrer beziehen Sozialleistungen, hätten ihre Tätigkeit aber offenbar nicht dem Jobcenter gemeldet, arbeiteten also mutmaßlich schwarz, berichtete Ahland.

Razzia Taxi 1

Ordnungsamt und Zoll kontrollierten am Mittwoch Taxifahrer am Breslauer Platz

Bei fünf Firmen bestehe der Verdacht, dass sie ihren Angestellten nicht den geseztlichen Mindestlohn zahlen. Eine gängige Vorgehensweise, den Mindestlohn auszuhebeln sei etwa, dass Arbeitgeber die Zeit, in der ihre Fahrerinnen und Fahrer am Halteplatz auf Kunden warten, nicht als Arbeitszeit anrechneten. Daneben gebe es das illegale Modell, wonach offiziell geringfügig Beschäftigte mehr arbeiten als erlaubt und den Lohn dafür schwarz auf die Hand bekämen.

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