Tier-VerordnungKastrationspflicht für freilaufende Katzen in Köln

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Etwa 20.000 freilebende Katzen gibt es in Köln.

Köln – Etwa 20.000 freilebende Katzen soll es nach Schätzung der Stadtverwaltung in Köln geben, die wenigsten von ihnen sind rundum gesund. Sie sind mit Flöhen oder Würmern befallen, leiden unter Katzenschnupfen, haben entzündete Augen, Milben in den Ohren und Krankheitserreger. An 55 Futterstellen werden täglich etwa 700 streunende Katzen versorgt.

Damit die Zahl der Tiere nicht noch mehr mehr zunimmt, hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Schutzverordnung beschlossen. Die wichtigste Regelung: eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle von Menschen gehaltenen Katzen mit freiem Auslauf. Denn diese paaren sich häufig mit ihren freilebenden Artgenossen. Nicht kastrierte Katzen bekommen jährlich in der Regel drei Würfe mit bis zu fünf Jungen.

Die Stadtverwaltung verspricht sich von der Kastrationspflicht langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes freilebender Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen. „Tierschützer fangen im Jahr durchschnittlich 1100 Katzen ein, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und bei Bedarf Katzen tierärztlich zu versorgen“, teilt das .Presseamt mit. Von den eingefangenen Tieren seien etwa 800 nicht kastriert.

Die neue Katzenschutzverordnung verpflichtet Besitzer von Freigängerkatzen, ihre Tiere durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr kennzeichnen und registrieren zu lassen. Katzen dürfen in einem Alter von fünf Monaten an nur noch dann Auslauf haben, wenn sie kastriert sind. „Werden nicht kastrierte Katzen aufgegriffen und kann der Halter ermittelt werden, kann er die Auflage erhalten, seine Katze unfruchtbar machen zu lassen“, so die Verwaltung. Für die Kosten müssten die Tierbesitzer aufkommen. Die Kastration eines Katers koste laut Gebührenordnung in der Regel rund 90 Euro, die einer Katze etwa 150 Euro. Weitere 30 bis 50 Euro sind für das Einpflanzen eines Chips fällig. Das ist eine Art Ausweis; anhand des 10 mal 2 Millimeter großen Mikrochips unter der Haut lässt sich die Identität einer Katze feststellen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Kastrationspflicht liefern das geänderte Tierschutzgesetz und ein Erlass des Landes. Düsseldorf, Essen und eine Reihe weiterer Kommunen haben bereits eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Ein Verstoß gegen die Richtlinie kann teuer werden. Unwilligen Tierhaltern droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

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