Tränen bei GerichtAutofahrerin trägt Mitschuld an tödlichem Unfall in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Unfall_MBStraße_PIXEL

Die Unfallstelle am 8. Juni 2018 in Bickendorf. Ein Motorradfahrer und eine Autofahrerin waren kollidiert

Köln – „Der Motorradfahrer schien aus dem Nichts gekommen zu sein“, steht in der Erklärung, die Maria F. am Montag in Saal 29 des Amtsgerichts vorlas. Ein paar Mal stockte sie, weil ihr die Tränen kamen.

In all den Monaten, die seit dem Abend des 8. Juni 2018 vergangen sind, „habe ich mich oft gefragt, ob man den Unfall hätte vermeiden können“. Am Ende der Beweisaufnahme mit sieben Zeugen stand für das Schöffengericht fest, dass sie eine Mitschuld an dem Unglück in Bickendorf trägt

1000 Euro Strafe

Sie liege allerdings „am unteren Rand dessen, was zu verurteilen ist“, sagte der Vorsitzende. Wegen fahrlässiger Tötung muss die 39-Jährige 1000 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte das Doppelte gefordert.

Das könnte Sie auch interessieren:

An jenem Abend kam Maria F. mit ihrem Sohn vom Einkaufen. Gegen 19.30 Uhr erreichte sie am Steuer ihres Fiat auf dem Mühlenweg die Kreuzung mit der Mathias-Brüggen-Straße.

Vorschriftsmäßig hielt sie am Stoppschild, fuhr dann langsam los und wollte links abbiegen. In dem Augenblick näherte sich von links ein Motorradfahrer. Die Fahrzeuge kollidierten. „Wie eine Kanonenkugel“ sei der Kradfahrer über das Auto geflogen, sagte eine Zeugin. Zwar trug der 41-Jährige einen Helm, doch der löste sich, weil der Verschluss defekt war.

Deshalb schlug der Kopf ungeschützt auf der Fahrbahn auf. Am Tag darauf starb der Bergisch Gladbacher an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. „Dass das passieren konnte, tut mir sehr leid für den Mann und seine Familie“, heißt es in Maria F.s Erklärung. „Die Traurigkeit wird mich mein Leben lang begleiten.“

„Unfall war vermeidbar“

Im Prozess stellte sich heraus, dass der „Mitverschuldensbeitrag“ des Unfallopfers „relativ groß“ war, wie der Staatsanwalt sagte. Zum einen hielt sich der Motorradfahrer dem Gutachter zufolge nicht an das Tempolimit von 30, sondern fuhr mindestens 24 km/h zu schnell.

Zum anderen hat die Untersuchung einer Blutprobe ergeben, dass er mit 0,6 oder sogar mehr Promille unterwegs gewesen war. „Das ist eine Alkoholmenge, bei der er den Führerschein los gewesen wäre“, sagte der Amtsrichter.

Kurzum: „Er hat sich nicht verkehrsgerecht verhalten.“ Trotzdem sei Maria F. nicht von jeglicher Schuld freizusprechen. Mit mehr Aufmerksamkeit hätte sie in dem Zeitfenster von 3,8 Sekunden, das der Kfz-Sachverständige ermittelt hat, den Motorradfahrer sehen können. „Der Unfall war vermeidbar.“

KStA abonnieren