Umstrittenes UrteilStrafe für Airbnb-Vermieter in Kölner Südstadt drastisch reduziert

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Die Protestaktion in der Kölner Südstadt

  • In der Kölner Südstadt kam es 2018 zur großen Protestaktion vor einem Haus. Der Grund: Der Vermieter vermietete dort illegal Ferienwohnungen, obwohl Wohnraum in Köln teuer und knapp ist.
  • Doch jetzt hat das Amtsgericht Köln die von der Stadt vorgesehene Strafe für den Hausbesitzer reduziert – und zwar drastisch.
  • In der Südstadt trifft das Urteil auf wenig Verständnis. Die Hintergründe.

Innenstadt – Es war ein sehr ungewöhnliches Bild in der Straße „Im Ferkulum” in der Kölner Südstadt: Im September 2018 kam es dort zur Protestaktion vor einem Haus: Mehrere Dutzend Menschen aus der Südstadt sowie der Bürgermeister der Kölner Innenstadt Andreas Hupke waren empört über die Zweckentfremdung des besagten Hauses in der Südstadt, in dem illegal Ferienwohnungen angeboten wurden. Die Stadtverwaltung verhängte ein Bußgeld von 50.000 Euro. 

Doch jetzt das: 5.000 statt 50.000 Euro Strafe. Denn das Amtsgericht Köln hat jetzt das Bußgeld reduziert, mit dem das Wohnungsamt den Anbieter der illegalen Ferienwohnung in der Südstadt belegen wollte. Das bestätigt die Stadtverwaltung auf Anfrage. Der Vermieter hatte nach Erkenntnissen des Wohnungsamtes in einem kernsanierten Haus in der Straße Im Ferkulum ohne Erlaubnis Ferienwohnungen angeboten.

Gericht reduzierte Strafe

Auf Grundlage der 2014 verabschiedeten Wohnraumschutzsatzung verhängte die Stadt ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro. Dagegen ging der Anbieter gerichtlich vor. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Stadt grundsätzlich, sah aber in dem Handeln keinen Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit. Deshalb reduzierte das Gericht die Buße auf ein Zehntel. Gegen die Entscheidung über die Höhe des Bußgeldes kann die Stadt nach Darstellung des Presseamtes keine Rechtsmittel einlegen.

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Wohnraumschutzsatzung ist "verbesserungswürdig"

Zu wenig Wohnungen und steigende Mieten: Der SPD-Ortsverband in der Südstadt hatte zuletzt auf die angespannte Lage im Viertel aufmerksam gemacht. SPD-Ratsmitglied Karl-Heinz Walter hält die Wohnraumschutzsatzung angesichts des Urteils für „verbesserungswürdig“. Die Stadt hält an ihr dagegen weiterhin als „taugliches und wirkungsvolles“ Mittel im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen fest, so die Antwort des Presseamtes. Das Bußgeld beziehe sich lediglich auf die vergangene Ordnungswidrigkeit und soll Nachahmer abschrecken.

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Stadt kann Zwangsgelder verhängen

Daneben betreibe die Stadt auf der Grundlage der Satzung ein weiteres Verfahren mit dem Ziel, die Wohnungen wieder dauerhaft für Mieter verfügbar zu machen. Um das zu erreichen, könne die Stadt in diesem Zusammenhang mit Zwangsgeldern drohen. Das sei ein weiteres wirksames Instrument, das der städtischen Wohnungsaufsicht zur Verfügung stehe. Für die Wohnungen Im Ferkulum sei das Verfahren noch anhängig.

Illegal genutzte Wohnungen melden

Die Verwaltung arbeitet aber nicht mit Zwang alleine. Gleichzeitig setzt sie auf eine Kampagne, um „ein Bewusstsein für die Auswirkungen von insbesondere touristischer Nutzung von Wohnungen zu schaffen“. In diesen Wochen sollen diese Anstrengungen erneut intensiviert werden. Auf der Webseite der Wohnungsaufsicht können nun vermutete zweckentfremdete Wohnungen gemeldet werden. Und die städtischen Mitarbeiter tauschen sich mit anderen Städten aus, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben.

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