1000 Bücher gestohlenKurioser Prozess um Wissenschaftler in der Uni-Bibliothek

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Köln – Dieter S. hat sein Studium der Philosophie und Literaturgeschichte mit Bestnote abgeschlossen. Der Gedanke, dem Masterabschluss eine Doktorarbeit folgen zu lassen, lag also nahe. Doch ein Konflikt mit dem Strafrecht kam dazwischen. Die Promotion liegt auf Eis, S. hat in der Uni-Bibliothek Hausverbot.
Er war dort während des Studiums beim Stehlen erwischt worden. Bei einer Hausdurchsuchung bekamen Polizisten große Augen: Dort stapelte sich die gestohlene Wissenschaftsliteratur in den Regalen. Ermittlungen ergaben, dass S. 1056 Bücher in der Bibliothek gestohlen hatte. Dafür erhielt er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Uni-Bibliothek verhängte gegen Dieter S. ein lebenslanges Hausverbot, das ihm erneuten Ärger mit der Justiz eingebracht hat.
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Der Wissenschaftler, inzwischen als Redakteur für digitale Medien in einem Verlag tätig, hatte nach dem Hausverbot einen Studentenjob bei einem Geschichtsverlag angenommen. Im Rahmen der Tätigkeit mussten auch immer wieder Bücher ausgerechnet in die Uni-Bibliothek zurückgebracht werden.
Von den Mitarbeitern erkannt
Doch S. gelang es, die Aufgabe einer Kollegin zu übertragen. Vom Hausverbot hatte er seinem Arbeitgeber gegenüber nichts erwähnt, „dann hätte ich gleich den Job dran geben können“. Es kam wie es kommen musste: Die Kollegin kündigte, S. musste in die Bibliothek, wo er prompt von den Mitarbeitern erkannt wurde.
Die Universität zeigte ihn an. Und weil er unter Bewährung stand, wurde er per Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte er nun Einspruch ein und ließ seine Anwältin Susanne Cziangalla sprechen: „Die Situation ist eine besondere, er hatte doch ursprünglich alles dafür getan, um nicht in diese Situation hineinzugeraten.“ Weil sein Verschulden eher gering sei, stellte das Gericht das Verfahren ein. Allerdings muss S. 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.