Urteil in KölnDrei Männer wollten in Lager einbrechen und Gasflasche stehlen

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Auf eine ungewöhnliche Beute hatten es vier Täter abgesehen, die in der Nacht zum 27. Dezember 2019 in eine Großgarage in Lövenich einbrachen, die einer Firma für Kälte- und Klimatechnik als Lager diente. Die Männer suchten Flaschen mit dem Gas Tetrafluorethan, das unter dem Namen R-134a im Handel ist und zum Beispiel in Klimaanlagen und Kühlschränken Verwendung findet. Zwar hat es kein zerstörende Wirkung auf die Ozonschicht, doch es trägt stark zum Treibhauseffekt bei. Nachdem die EU aus Gründen des Klimaschutzes den Einsatz solcher Kältemittel in Klimaanlagen von Autos verboten hatte, reduzierten die Hersteller die Produktion der Gase; die Schrumpfung des Angebots trieb die Preise explosionsartig in die Höhe. Anscheinend war es dieser Umstand, der die Täter auf das Firmengelände lockte.

Wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls mussten sich am Montag vier Männer im Alter von 24 bis 30 Jahren vor dem Amtsgericht verantworten. Drei von ihnen gaben die Tatbeteiligung zu, schwiegen sich aber darüber aus, wer das Quartett komplett gemacht hatte. Offenbar nicht der vierte Angeklagte; ihm ließ sich nichts nachweisen. Auf ihn waren die Ermittler gekommen, weil er einen Vornamen trägt, der in einem Chat bei der Verabredung zur Tat auftaucht und sich zudem in dem Adressbuch fand, das auf dem sichergestellten Handys eines Täters gespeichert war. Ein zu schwaches Indiz – er wurde freigesprochen.

Polizei fasst Täter schnell

In jener Nacht war der Lagerist der Firma auf seinem Handy, das mit der Überwachungskamera in der Garage verbunden ist, alarmiert worden. Im Zeugenstand sagte der 60-Jährige, die Täter, deren Bewegungen den Alarm ausgelöst hatten, seien „zielstrebig“ zu der Stelle gegangen, wo sie wohl die Flaschen mit R-134a vermutet hätten. Doch die standen noch im Hauptlager, als begehrtes Gut wohlbehütet. Denn im Juli zuvor sei schon einmal eingebrochen worden, sagte der geschäftsführende Gesellschafter der Firma vor Gericht. Damals hätten Unbekannte Gasflaschen im Gesamtwert von 52.000 Euro gestohlen. Daraufhin habe man Anfang Dezember die Kamera installiert.

Weil die Täter nicht fanden, wonach sie suchten, verließen sie den Tatort ohne Beute. In der Nähe stieß die Polizei, die der Lagerist verständigt hatte, auf einen der Männer und nahm ihn fest. Auf der Wache gab der heute 26 Jahre alte Vater dreier Kindern, der sich damals gerade selbstständig gemacht hatte und Geld brauchte, den Namen eines Komplizen preis, und die Ermittlungen nahmen ihren Lauf.

Das Schöffengericht verurteilte den 26-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 25 Euro. Die Mittäter, die beide arbeitslos und vorbestraft sind, erhielten je eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. 

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