Versuchte gefährliche KörperverletzungBewährungsstrafe für „Pegida“-Demonstranten

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Köln – Als „Tagesgestaltung“ spielte Bernd K. herunter, was ihn am Freitag vor das Amtsgericht gebracht hat: ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und versuchte gefährlicher Körperverletzung. Der Richter hält beides für erwiesen und hat den 33-Jährigen aus Erkelenz zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zu den Auflagen gehört, 720 Euro an die Deutsche Krebshilfe zu zahlen und eine Suchttherapie zu machen.

Bernd K. (Name geändert) zählte am 9. Januar zu den Teilnehmern der islamfeindlichen „Pegida“-Demonstration in Köln, die nach den ersten Krawallen von der Polizei aufgelöst wurde. Was hatte den arbeitslosen Maurer zusammen mit Bekannten nach Köln gebracht? „Ich hatte an dem Tag nix zu tun.“ Und: „Ich bin pro Deutschland“; das bedeute nicht, dass er „gegen andere“ sei. Doch schnell werde man in eine bestimmte Ecke gestellt. Um das zu verhindern, habe er sich eine Wollmütze und ein Neoprentuch über Mund und Nase gezogen; das Tuch trage er beim Radfahren, „damit man keine Fliegen in den Mund kriegt“. Es werde viel gefilmt, und er habe nicht in einem Internetvideo auftauchen wollen. Sonst „könnten die Nachbarn denken, dass ich faschistisch bin“. Warum er ein Tuch mit weißen Totenköpfen gewählt habe, fragte der Richter. Der Angeklagte: „Das ist Massenware.“ Der Richter: „In den USA sind Pistolen Massenware.“

Angetrunken losmarschiert

Angetrunken machte sich die Gruppe am Hauptbahnhof auf den Weg – und wurde bald gestoppt. Er sei davon ausgegangen, dass friedlich demonstriert werde, sagte Bernd K.; unversehens seien sie in ein „stressiges Durcheinander“ geraten. Böller und Flaschen flogen; die Polizei setzte Wasserwerfer ein. Da griff Bernd K. sich von der Straße eine leere Bierflasche und schleuderte sie gegen die Beamten; ob jemand getroffen wurde, ist unklar. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, sagte Bernd K.

Seit der Jugend konsumiert er Drogen und Alkohol; seine Verteidigerin überreichte Belege über drei absolvierte Suchttherapien. Eine weitere sei beantragt. Außerdem habe Bernd K. einen Job als Gartenbauhelfer in Aussicht. Ihren Antrag auf Freispruch begründete sie damit, ihr Mandant habe den „Fliegenschutz“ getragen, um „nicht ins falsche Licht gerückt“ zu werden, und die Flasche sei womöglich aus Plastik gewesen. Der Richter nannte als Hauptgrund für die Bewährung, dass von den zehn Vorstrafen, die Bernd K. hat, keine einschlägig ist.

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