Vier mal acht Meter für KünstlerStadt will Straßenmusik am Dom stark einschränken

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Ein Straßenmusiker an der Hohe Straße, die zum Teil in der neuen Verbotszone liegt

Ein Straßenmusiker an der Hohe Straße, die zum Teil in der neuen Verbotszone liegt

  • Die Stadt Köln will auf Lärmbeschwerden reagieren und die Straßenmusik rund um den Dom räumlich und zeitlich stark einschränken.
  • Das städtische Regelwerk enthält derzeit eine Lücke.

Köln – Wegen der vielen Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten will die Stadtverwaltung die Straßenmusik rund um den Dom einschränken. Anstatt sich an einem beliebigen Platz ihrer Wahl niederzulassen, sollen die Musiker nur noch an vier eigens dafür gekennzeichneten Orten spielen dürfen. Ihre Auftritte will das Ordnungsamt zudem mit Schallmessgeräten überwachen.

Überschreiten Instrumente und Gesang eine gewisse Lautstärke, sendet die Anlage ein Signal an die Rechner und Mobiltelefone des Ordnungsdienstes. Dessen Mitarbeiter sollen dann sofort einschreiten. Die Verwaltung will die neue Vorgehensweise erst einmal für einen Zeitraum von zwei Jahren erproben.

GRAFIK Strassenmusik

Bevor die Bestimmungen wirksam werden, muss der Stadtrat sein Einverständnis geben. Das soll im kommenden Monat geschehen. Die Fraktionen haben die „Kölner Stadtordnung“, die das Verhalten auf öffentlichen Flächen regelt, zuletzt vor zwei Jahren geändert. Musik und Schauspiel dürfen demnach nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden. Nach einer Aufführung müssen die Straßenkünstler mindestens 300 Meter weiterziehen. Sie dürfen nur in einer Lautstärke spielen, die unbeteiligte Personen „nicht erheblich belästigt“. Verstärker sind nicht gestattet. Zwischen 22 Uhr abends und 10 Uhr vormittags ist Straßenmusik generell verboten.

Köln: Anwohner in Domumgebung beschweren sich über laute Straßenmusik

Das städtische Regelwerk enthält eine Lücke. Denn es lässt zu, dass zeitgleich mehrere Künstler in geringem Abstand zueinander zu ihren Gitarren, Akkordeons und Trompeten greifen. Den Effekt beschreibt die Verwaltung so: „Die ohnehin schon lautstarke Einzelvorstellung“ koppele sich schalltechnisch mit weiteren Musikdarbietungen; und das führe „zu unerträglichen Dissonanzen“. Insbesondere am Wallrafplatz gebe es deshalb enorm viele Beschwerden, der Stadt drohten mehrere Klagen.

Das Umfeld des Doms sei „offensichtlich durch die starken zahlungswilligen Touristenströme“ besonders einträglich für Straßenkünstler, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung für die Ratspolitiker. Gegen eine allzu große Lautstärke gebe es bislang kaum rechtliche Mittel. Der Ordnungsdienst könne „allenfalls mittels Ansprache versuchen“, die Musiker zu mehr Rücksicht zu bewegen. Auch gegen deren Auswahl des Platzes lasse sich nicht vorgehen. Die Folge: Der Ordnungsdienst wie auch die gesamte Stadtverwaltung werden „wegen Untätigkeit von den leidtragenden Anwohnern, den Geschäftstreibenden und Arbeitnehmern an den Pranger gestellt“.

Ordnungsdienst wird über Funk alarmiert

Die Beschränkung auf vier mögliche Standorte für Straßenmusik in der Nachbarschaft des Doms verschafft der Stadt eine rechtliche Handhabe. Der Wallrafplatz soll zu einer Tabuzone werden. Bei der Auswahl der Auftrittsplätze hat die Verwaltung einen Lärmgutachter hinzugezogen. Die zugelassenen Flächen haben einen Durchmesser von jeweils acht Metern. Sie werden für alle sichtbar gekennzeichnet. „Vorstellbar ist zum Beispiel eine Laserprojektion“, teilt die Verwaltung mit.

Die Messinstrumente, die möglichst an Laternenmasten angebracht werden sollen, zeichnen die Lautstärke zu jeder Tageszeit auf. Überschreitungen der zulässigen Phonzahl will die Verwaltung „nach datenschutzrechtlichen Vorgaben beweissichernd“ speichern. Die Dauer sei noch zu bestimmen. Personenbezogene Daten würden nicht erfasst. Spielt jemand lauter als erlaubt, lösen die Geräte beim Ordnungsdienst über Funk eine Art Alarm aus.

Die Gesamtkosten des Tests einschließlich Technik beziffert die Verwaltung mit 25000 Euro. Das Geld sei gut angelegt. Denn die geplante Einschränkung auf die vier Spielstandorte sorge für „die dringend erforderliche Befriedung der Situation insbesondere für die Anwohner und Anlieger“. Zudem werde ein Ausgleich zwischen den Anwohnerinteressen und den Interessen der Musiker erzielt.

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