Von 2016 und 2017Stadt Köln treibt Uralt-Knöllchen ein

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Ordnungsdienst gepixelt

Ein Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes verpasst einem Falschparker ein Knöllchen.

Köln – Es handelt sich nicht um die üblichen Knöllchen, also um Bußgeldbescheide: Die Betroffenen, die allesamt in den Jahren 2016 und 2017 ihr Auto falsch geparkt hatten, erhalten sogenannte „Kostenbescheide wegen Halterhaftung“ durch Falschparken sowie dadurch entstandene Mahnungen.

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Solche Kostenbescheide wegen Halterhaftung treten nach dem Straßenverkehrsgesetz dann ein, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte oder die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordert. Dann wird der Halter des Fahrzeugs dazu aufgefordert, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Ein Knöllchen für einen Verstoß im Jahr 2017

Ein Knöllchen für einen Verstoß im Jahr 2017

Jetzt werden die Betroffenen drei bis vier Jahre später zur Kasse gebeten. Handelt es sich dabei etwa um einen Fehler der Stadt, dass so viele Jahre später die Bußgelder eingefordert werden? Nein, tatsächlich handelt es sich dabei nicht um einen Fehler“, erklärt auf „Express“-Anfrage eine Sprecherin der Stadt. Die Festsetzungsfrist für einen Kostenbescheid betrage vier Jahre nach Vollendung des Kalenderjahres, in dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

So sollten Betroffene jetzt vorgehen

Viele der betroffenen Kölner fragen sich in den sozialen Netzwerken jetzt, wie sie mit den Kostenbescheiden umgehen sollen. Heinz Petersohn, Anwalt für Verkehrsrecht, rät dazu, die Gebühren zu zahlen. „Die Fristen wurden gesetzeskonform eingehalten“, erklärt er. Wenn der Halter des Fahrzeugs im Falle der Mahnung nicht auf den ersten Bescheid geantwortet hat, sei das rechtens. Sollten die Betroffenen Bedenken haben und einen drei bis vier Jahre alten Fall nicht mehr rekonstruieren können, bestehe die Möglichkeit, bei der Stadt Einsicht in die Bußgeldakte zu beantragen. Das gehe jedoch nur durch einen Anwalt. „Die Kosten dafür wären unsachgemäß im Vergleich zu der Zahlung des Kostenbescheides“, fügt er hinzu.

Auch für Mahnungen sei die Frist noch nicht abgelaufen. Hier betrage die Vollstreckungsverjährung für Kostenbescheide nach deren Festsetzung fünf Jahre. Somit befinde sich die Stadt noch im festgesetzten zeitlichen Rahmen. Auch die späte Bearbeitung der Kostenbescheide könne laut der Stadt Köln „schon mal vorkommen“. Im aktuellen Fall könne eine „Software-Umstellung“ in der zuständigen Abteilung dafür verantwortlich sein. „Daher besteht die Möglichkeit, dass Kostenbescheide zeitverzögert gefertigt und zugestellt werden“, erklärt die Sprecherin.

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Wie viele Fälle das nun tatsächlich betrifft, könne die Stadt nicht genau erfassen.

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