Vor Kölner LandgerichtProzess gegen Boxer Felix Sturm wird wegen Corona unterbrochen

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Boxer Felix Sturm

Köln – Der Prozess gegen Boxer Felix Sturm, dem vorgeworfen wird, Steuern hinterzogen, gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen und eine Körperverletzung begangen zu haben, wird bis zum 20. April unterbrochen. Das hat die 12. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts unter Vorsitz von Marc Hoffmann am Donnerstag, dem 21. Verhandlungstag, wegen der Corona-Krise beschlossen.

Strafprozesse dürfen in der Regel nur drei Wochen unterbrochen werden; nach zehn Verhandlungstagen ist aber auch eine Aussetzung bis zu einem Monat möglich. Das Landgericht hat im Einklang mit den Empfehlungen und Vorgaben der Bundes- und Landesregierung festgesetzt, dass der Dienstbetrieb „auf das zwingende Maß reduziert“ wird. Sitzungen finden nur noch statt, wenn sie keinen Aufschub dulden. Das gilt vor allem für Haftsachen, schon länger andauernde Strafverhandlungen und Eilsachen.

Prozess gegen Felix Sturm ist in der Schlussphase

Ob angesetzte Verhandlungen stattfinden, haben letztlich die zuständigen Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit zu entscheiden. „Es ist eine Zeit, in der die Nerven blank liegen“, sagte Hoffmann. Die Kammer habe sich die Vorgaben des NRW-Justizministeriums und des Landgerichts „genau angesehen und sie geprüft“ mit dem Ergebnis, dass die Kriterien dafür erfüllt seien, die Hauptverhandlung fortzusetzen. Der Prozess, der im November begonnen hat, ist ohnehin in der Schlussphase. Die Berufsrichter haben den Staatsanwälten und Verteidigern mitgeteilt, dass sie keine weitere Beweisaufnahme planen – abgesehen von der Einführung des ein oder anderen Dokuments.

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Die Kammer hat auch dargelegt, welche Beträge sie im Enzelnen für unversteuert hält. Auf dieser Bemessungsgrundlage wolle man nun ein Ermittlungsersuchen an die Finanzbehörden richten, Sturms Steuerschulden zu berechnen. „Ich halte das für einen gangbaren Weg“, sagte Staatsanwalt Renke Hoogendoorn.

Boxer soll so schnell wie möglich wieder in den Ring

Verteidiger Nils Kröber machte allerdings geltend, manche der aufgeführten Summen seien nicht als Gewinne anzusehen, sondern in Sportveranstaltungen investiert worden. Ziel der Verteidigung ist, dass der 41-jährige Supermittelgewichtler so bald wie möglich wieder kämpfen kann, um mögliche Steuerschulden zu tilgen. Der Vorwurf der Hinterziehung steht im Zusammenhang damit, dass Sturm bei einer Schweizer Sportvermarktungsagentur unter Vertrag stand, deren Rolle strittig ist. Der Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz bezieht sich auf einen Kampf gegen den Russen Fedor Tschudinow im Februar 2016.

Ebenfalls mit der Corona-Krise zu tun hatte der Umstand, dass einem der Anwälte des Boxers im Vorhinein der Einlass ins Landgericht verwehrt wurde. Der Grund: Er wohnt im Landkreis Heinsberg, der als Corona-Risikogebiet eingestuft ist.

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