Klage gegen MännerdiskriminierungJetzt gehen die Frauen aber wirklich zu weit

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Blick auf das futuristisch anmutende Museum of Old and New Art.

Das Museum of Old and New Art in Hobart, Tasmanien, wird wegen Diskriminierung verklagt.

Ein Mann klagt gegen ein Museum, das Männern den Zutritt in seine Ladies Lounge verwehrt. Schön blöd oder ist das alles Kunst?

Ja, wir leben in hektischen Zeiten. Aber manchmal dreht sich die Erregungsspirale auch heute noch so gemächlich, als würden die neusten Nachrichten von berittenen Boten überbracht. Vor vier Jahren eröffnete die Künstlerin Kirsha Kaechele im Kunstmuseum ihres Lebensgefährten eine „Ladies Lounge“, in der einige der Hauptwerke der Sammlung zu sehen sind. Männer haben dort keinen Zutritt, außer sie tragen eine Bedienstetenuniform und schenken den Besucherinnen Champagner ein.

Vier Jahre lang nahm davon anscheinend niemand Notiz – jedenfalls nicht außerhalb des australischen Bundesstaats Tasmanien, zu dessen Attraktionen auch das Hobart‘s Museum of Old and New Art (Mona) gehört. Dabei hätte dessen „Ladies Lounge“ mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt: Kaechele wollte mit ihrem Separee daran erinnern, dass Frauen über Jahrhunderte hinweg keinen Zugang zu staatlichen Institutionen und exklusiven Clubs hatten und selbst heute noch diskriminiert werden, wenn „traditionsbewusste“ Männer lieber unter sich bleiben wollen.

Kirsha Kaechele hat den Spieß einfach mal ungedreht

Das nennt man: den Spieß umdrehen. Aber richtig Spaß macht das erst, wenn sich jemand am unverhofften Rollentausch stört. Diesen Gefallen hat Kaechele mittlerweile ein Museumsbesucher getan, der sich offenbar um einen Teil seines Eintrittsgelds geprellt sieht. Er verklagte das Mona allerdings nicht auf Schadenersatz, sondern weil er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert worden sei.

Was soll man sagen: Der Mann hat recht. Das gibt sogar Kaecheles Anwältin zu. Allerdings liegt genau darin die Pointe der exklusiven Lounge. Mit ihr vergilt die Künstlerin altes Unrecht mit neuem Unrecht, weil das alte noch nicht vergangen ist. Für den Kläger dürfte die Sache vermutlich schlecht ausgehen, denn auch in Australien gibt es so etwas wie Kunstfreiheit. Und auf die anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes sollte er ebenfalls nicht hoffen. Vor Gericht führte die Anwältin der Beklagten aus, der Kläger sei in den vollen Genuss des „Ladies Lounge“-Kunsterlebnisses gekommen.

Bleibt die Frage: Ist der klagefreudige Mann wirklich so blöd oder steckt er mit Kaechele unter einer Künstlerinnendecke? Über mangelnde Aufmerksamkeit kann sich die Schöpferin der „Ladies Lounge“ jedenfalls nicht mehr beklagen. Selbst die „New York Times“ berichtete vom laufenden Prozess, den Kaechele nutzte, um ihre Kunstaktion mit einem großen Auftritt fortzusetzen. Auch Kaecheles Ehemann, der Museumsbesitzer, wird die kostenlose Werbung für sein Privatmuseum freuen. Wie man lesen kann, hat er sein Geld mit einem mathematisch ausgeklügelten Glücksspielsystem gemacht. Manche Geschichten sind so schön, dass man auch etwas länger auf sie warten kann.

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