NRW-Kommunen geben Verantwortung abWDR treibt zukünftig selbst offenen Rundfunkbeitrag ein

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Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD, ZDF und Deutschlandfunk.

Kommunen treiben in NRW künftig nicht mehr die Rundfunkgebühren ein. (Symbolbild)

Städte und Landkreise haben bislang den Gerichtsvollzieher geschickt, wenn Rundfunkgebühren nicht gezahlt wurden. Damit ist nun Schluss.

18,36 Euro im Monat muss jeder Haushalt in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen. Möglicherweise wird dieser Betrag bald sogar steigen, denn die zuständige KEF hat der Politik eine Erhöhung auf 18,84 Euro empfohlen. Wer nicht zahlt, erhält Post und muss Mahngebühren zahlen. Oder bekommt im schlimmsten Fall Besuch vom Gerichtsvollzieher.

Lange Zeit war das die Aufgabe der Städte oder Landkreise. Inzwischen treiben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, wie der Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seit mehr als einem Jahrzehnt heißt, den Rundfunkbeitrag jedoch nicht mehr ein.

Stadt Hürth: Abgabe der Zuständigkeit beim Rundfunkbeitrag sei „willkommene Entlastung“

Das Land NRW hat im Jahr 2022 mit einer Anpassung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bestimmt, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ab 2023 für die Vollstreckung offener Rundfunkbeiträge verantwortlich ist. Zunächst nur für ausgewählte Bezirke, seit dem 1. Januar 2024 für ganz NRW. Die Stadt Köln bestätigte auf Anfrage, dass der Wechsel zum Jahresbeginn vollzogen wurde. Alle NRW Gerichtsbezirke seien umgestellt worden.

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Die Stadt Eschweiler nannte die Umstellung kürzlich eine „willkommene Entlastung“, da Aufwand und Ertrag sich nicht deckten. Die Stadt Köln erklärte hingegen, aufgrund der Größe der Vollstreckungsabteilung seien Synergien genutzt worden. In den vergangenen Jahren habe der Anteil der Vollstreckungsersuchen des WDR am Gesamtvolumen der Vollstreckungsaufträge in der Stadt etwa 4,6 Prozent betragen.

Ein Schreiben der Stadt Hürth von Ende Januar, das in den sozialen Medien kursierte, hatte kürzlich für einige Aufregung gesort. Weil sich niemand mehr kümmere, könne man ja nun, ohne Konsequenzen zu befürchten, die Zahlung des Rundfunkbeitrags sein lassen, glaubten manche.

Rundfunkbeitrag: Es ändert sich eigentlich nichts für Schuldner

Da ist allerdings falsch, denn die Gesetzesänderung hat den WDR zur Vollstreckungsbehörde ernannt. Heißt: Bei versäumter Zahlung des Rundfunkbeitrags kommt die Post jetzt eben nicht von der Stadt, sondern direkt vom WDR. Und der ist im Zweifel nun auch rechtlich befugt, selbst den Gerichtsvollzieher zu schicken. 

Es hat sich also eigentlich nichts geändert, weder für Schuldner noch für den WDR – der übrigens auf Nachfrage erklärt, dass dadurch „kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden“ sei und „keine zusätzlichen Stellen benötigt“ werden. (rxa)

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