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„Schlagerfuzzi“, „Playback-Künstler“
Darf Schlagerstar Stefan Mross nach Strafbefehl weiter moderieren?

Lesezeit 2 Minuten
Stefan Mross hebt den Finger.

Der Moderator und Sänger Stefan Mross moderiert die ARD-Schlagerssendung „Immer wieder sonntags“ (Archivbild)

Stefan Mross wollte sich nicht „Schlagerfuzzi“ nennen lassen. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Was sind nun die Folgen?

Nach dem Strafbefehl gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross prüft der SWR, ob der 47-Jährige die ARD-Schlagerssendung „Immer wieder sonntags“ weiter moderieren darf. „Wir sind mit Stefan Mross im Gespräch, mit dem Ziel, den Sachverhalt und die Hintergründe gemeinsam aufzuklären“, teilte ein Sprecher des Stuttgarter Senders mit. Dies werde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Geplant war bislang, dass Mross am 7. Mai wieder auf der Bühne stehen und bis Ende August zwölf Folgen der Livesendung präsentieren wird. Mehrere Medien berichteten zuvor.

Stefan Mross: Strafbefehl nach körperlicher Auseinandersetzung

Das Amtsgericht Leipzig hatte im November einen Strafbefehl gegen den Traunsteiner Schlagerstar erlassen, nachdem es zwischen Mross und einem jungen Mann in einem Hotel eine körperliche Auseinandersetzung gegeben haben soll. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und versuchten Nötigung ermittelt.

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Gegenüber der „Bild“-Zeitung äußerte sich Mross zu den Vorwürfen: Der junge Mann habe ihn zunächst bei einem Abendessen im Hotel-Restaurant als „Schlagerfuzzi“ und „Playback-Künstler“ beleidigt und beschimpft.

Als er dem Sänger dann zum Zimmer gefolgt sei und sich weiter über ihn lustig gemacht habe, habe Mross ihn am Hemdkragen gepackt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven“, sagte Mross. „Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.“ (dpa)

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