E-Scooter dürfen wieder mitDas Angebot der KVB gilt nur auf diesen Linien

Damit der Roller transportiert wird, müssen die Fahrgäste einige Voraussetzungen erfüllen.
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Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) nimmt ab sofort E-Scooter auf den Stadtbahnlinien 3, 4, 5, 13, 16 und 18 (Hochflurlinien) im Kölner Stadtgebiet mit – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ende 2014 wurde die Beförderung ausgeschlossen, da der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit einem Gutachten feststellte, dass der Transport zu gefährlich sei. In Bussen werden E-Scooter bereits seit dem 1. Juli 2018 unter den Voraussetzungen eines entsprechenden NRW-Erlasses wieder mitgenommen.
Roller brauchen Kennzeichnung
Damit die Roller künftig transportiert werden können, müssen sie vier Räder besitzen und dürfen nicht länger als 1,40 Meter sein. Außerdem müssen die E-Scooter über eine Feststellbremse und eine spezielle Kennzeichnung vom Hersteller verfügen. Der Fahrgast benötigt einen Schwerbehindertenausweis. Alle Voraussetzungen und weitere Infos rund um das Thema finden Sie auf der KVB-Internetseite.
Bahnen sind ausgewiesen
Die Stadtbahnen der KVB, die zur Mitnahme von E-Scootern geeignet sind, verfügen über ein entsprechendes Piktogramm. Der Einstieg muss an der in Fahrtrichtung vierten Tür eines Wagens erfolgen. Der Roller sollte zudem im Türbereich quer zur Fahrtrichtung und unmittelbar an der Trennwand aufgestellt werden. Pro Fahrzeug kann nur ein E-Scooter mitgenommen werden.
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