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Leserbriefe zum Streitgespräch über LastenräderRücksichtnahme statt Regulierungswut

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Durch Lastenräder in Parks fühlen sich Fußgänger gefährdet. 

Sollen Lastenräder in Parks verboten werden? – Susanne Hengesbach (Pro) und Oliver Görtz (Contra) im Streitgespräch der Woche (11.6.)

Geschwindigkeitsbegrenzung statt Verbot

Das Problem rasender Fahrradfahrer und -fahrerinnen in Parks kann nicht durch ein Verbot gelöst werden. Es ist unzumutbar, dass eine Mutter, die zwei Kinder in ihrem Transportfahrrad befördert, das Fahrrad über mehrere hundert Meter schieben muss. Oder soll sie auf eine viel befahrene Autostraße ausweichen? Viele ältere und auch kranke Menschen können noch gut Fahrrad fahren, aber nicht mehr gut laufen. Fahrrad schieben ist für sie keine Alternative. Ich habe einen Mann gesehen, der kaum noch laufen konnte, sich dann aber mühsam aufs Fahrrad gesetzt hat und fröhlich davongefahren ist.

Im Autoverkehr ist die Zahl und Schwere von Unfällen bei Tempo 30 deutlich geringer als bei Tempo 50. Entsprechend wäre das bei einer Reduzierung von 25 auf 10 Stundenkilometern bei Fahrradunfällen genauso; warum also kein Tempolimit auf bestimmten Strecken, wie Hohenzollernbrücke, Breite Straße, Ehrenstraße und auf bestimmen Parkwegen? Wenn die Strecken frei sind, wird sich kein Mensch an das Limit halten, aber Schnellfahrer und -fahrerinnen setzen sich dann prinzipiell ins Unrecht. Und wenn „Betrieb“ herrscht, könnte man auch kontrollieren und sanktionieren. Dr. Ludwig Krewinkel Köln

Weniger Stress durch mehr Rücksichtnahme

In der kontroversen Diskussion „Sollten Lastenräder in Parks verboten werden?“ sind die Argumente beider Autoren zumindest teilweise nachvollziehbar. Nach meiner Auffassung sollte der Zugang dann verwehrt werden, wenn – ohne Berücksichtigung rücksichtslos abgestellter Gegenstände – die Wege ohnehin etwas eng sind, etwa weniger als zwei Meter Breite. Lastenräder brauchen halt etwas mehr Platz.

Das Grundproblem bleibt aber die Rücksichtslosigkeit, wobei keiner der Protagonisten, seien es Fußgänger, Radfahrer – mit oder ohne „E“ – oder Autofahrer, sich im Straßenverkehr allgemein besonders positiv hervortun. Rücksicht wird im Übrigen definiert als „wohlwollendes Verhalten gegenüber jemandem oder etwas unter Beachtung der Umstände“. Kann überall nachgelesen werden. Man muss es nur ein wenig in den Alltag einbringen, dann würde der Stress vielleicht spürbar weniger.Berti Fontaine Pulheim

Radfahrer aus Parks fernhalten

Bei der Contra-Position fehlt mir der Lösungsvorschlag für das in der Tat vorhandene und nicht auf Lastenräder beschränkte Problem der zu schnellen Räder auf „Highways“ durch Parks wie in Bonn am Rhein, wo man nicht nur mit Hunden, sondern tatsächlich auch mit Kindern und entspannten Radlern ohne Terminnot rechnen muss, und das auch noch aus zwei Richtungen. Vielleicht würden Kontrollen mit Bußgeldern helfen, denn die Polizei kann an bekannten Engstellen ja auch Pkw-Fahrer buchstäblich aus dem Hinterhalt beobachten und 100 Meter weiter zur Kasse bitten. Spricht sich das herum und sind es nicht nur Ermahnungen, würden zumindest einige ihr Handeln reflektieren. Aber das funktioniert auch höchstens zu 50 Prozent. Und so muss ich festhalten, dass mir als Fußgänger der Westfalenpark in Dortmund super gefallen hat: Durch die Drehkreuze kommen keine Radler, und der Eintritt sorgt für einen gepflegten Zustand.Heidrun Schulte Siegburg

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Gegenseitige Rücksichtnahme statt Regulierungswut

Als Beethovenpark-Anwohner radle ich jährlich etwa 2500 Kilometer im Grüngürtel. Radeln im Grünen ist für mich und viele Radler tägliche, ärztlich empfohlene Gesundheitsübung und lebenswichtige Erholung. Sollen sich im Kölner Grüngürtel nun nur noch Fußgänger erholen dürfen? Bis jetzt habe ich noch keinen schweren Radunfall im Grüngürtel erlebt. Eine trotz rechtzeitigem Fahrrad-Klingeln den Weg blockierende Spaziergänger-Reihe ist genauso rücksichtlos wie der Lastenradradler, der in geringem Abstand Spaziergänger überholt oder gar rast. Das sind jedoch Ausnahmen.

Außer vielen Hundebesitzern, die sich nicht an die Leinenpflicht halten, nehmen die allermeisten Spaziergänger und Radler aufeinander Rücksicht. Warnschilder für Lastenfahrräder an den von Frau Hengesbach sehr überspitzt geschilderten „Lastenrad-Rennstrecken“ könnten deren nur zum Teil (!) rücksichts- und seitenblicklose Fahrer und Fahrerinnen auf ihre besondere Verantwortung hinweisen. Fazit: Differenzierung statt Pauschalurteil und gegenseitige Rücksichtnahme statt Regulierungswut. Und im Sinne von Herrn Görtz: Der Kölner Grüngürtel ist für alle da!Manfred Hoss Köln

Fußgänger vor Radfahrern schützen

Parks und Grünanlagen, teils mehr als 100 Jahre alt, sollten gesperrt werden für Nutzer von Fahrrädern, E-Bikes und Lastenrädern! Sie sind angelegt für Fußgänger, nutzbar auch mit Hunden, Kinderwagen und Kinderrollern ohne Motor. Für Fortbewegungsmittel mit Motor gibt es genügend Fahrradwege und Straßen. Selbst in Parks mit gut beschilderten getrennten Wegen für Fußgänger und Radfahrer wird der Fußweg gerne von Radfahrern genutzt.

Aber wehe, wenn ein Fußgänger sich zufällig auf dem Radweg befindet, dann gibt’s ein Klingelkonzert und wüste Beschimpfungen! Als Fußgängerin nutze gern den Wiesenrand, teils mit Hundehinterlassenschaften und Löchern versehen, – damit die Klimaretter freie und schnelle Fahrt haben! Ich frage mich, ob die Falschnutzer Piktogramme nicht lesen können oder auf Fußgänger-Jagd sind? Rücksicht – Fehlanzeige, ein Wort aus früheren Zeiten!Helga Eickmann Köln