Leserbriefe zur AußengastronomieKopfschütteln über Regulierungswut des Ordnungsamts

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Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln sieht Pflanzenkübel nur in Ausnahmefällen vor. 

Blumenkübel nicht gestattet – Passus in Merkblatt der Stadt Köln empört Gastwirte – Ordnungsdienste kontrollieren scharf (26.5.)

Kopfschütteln angesichts dieser Regulierungswut

Da glänzt das Kölner Ordnungsamt mit einem Verweis gegen das Aufstellen von Blumenkübeln, weil sie „eine Gefahrenquelle für blinde Menschen“ darstellen. Blumenkübel als Gefahrenquelle? Vielleicht zählt das Ordnungsamt die massenhaft und wahllos abgestellten E-Roller nicht zwingend zu Gefahrenquellen für blinde Mitbürger und Mitbürgerinnen. Ein widersprüchliches Denken. Und was ist mit dem zusätzlichen Grün in den Kübeln? Ist es zeitgemäß, Dächer zu begrünen, Vorgärten des Grauens zu renaturieren – und durch Kübel begrünte Flecken zu bekämpfen?

Eines noch: Lautstark wird seit Jahren seitens der Kölner Verwaltung in die Welt hinausposaunt, es sei für die wichtigen Aufgaben des Lebens, der Stadt und im Allgemeinen zu wenig Personal vorhanden. Was soll dieses Gezeter, wenn es sich das Ordnungsamt offensichtlich leisten kann, scharenweise Mitarbeitende zu schärferen Maßnahmen gegen Gastronomen herumschwirren zu lassen? Was geschieht mit den liegengebliebenen Aufgaben? Aber das Ordnungsamt kann sich meines Kopfschüttelns über so viel Korinthenkackerei sicher sein.  H. Jürgen Hoffmann Köln

Außengastronomie darf Fußgänger nicht behindern

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die dafür sorgen, dass zumindest die Schilder, die – von Gastronomen quer auf die Gehwege gestellt – zeitweise zur Seite geräumt werden, sind sehr zu loben. Im Agnesviertel und in anderen Stadtteilen können Fußgänger die Trottoirs nur noch mit großen Problemen für die täglichen Wege nutzen. Vor Gaststätten sind weiträumig Tische aufgebaut, ebenso auf den Parkplätzen davor. Die Bedienungen laufen hin und her, Besucher bleiben stehen, um einen Tisch auszusuchen oder mit bereits sitzenden Gästen zu sprechen.

Diese von den Gaststätten benutzten Flächen sind großzügig mit Blumenkübeln und zum Teil auch fest installierten Stellwänden und Dächern abgesperrt, so dass in manchen Fällen kaum noch von „Außen“gastronomie gesprochen werden kann. Frau Hengesbach erwähnt, dass auf Blinde Rücksicht genommen werden muss. Das gleiche gilt für Menschen, die einen Kinderwagen oder Rollator schieben und für Kinder, die mit einem Fahrrad oder anderem Kinderfahrzeug auf dem Bürgersteig fahren dürfen und dies auch gerne täten. Leider ist dies auf der Neusser Straße in den ersten Abschnitten vom Ebertplatz stadtauswärts nicht mehr möglich.

Auch als Fußgänger fühlt man sich dort „richtig in die Mangel genommen“. Sollen die Sonderrechte, die den Gastronomen während der Pandemie eingeräumt wurden, zur dauerhaften Beschränkung der Bürger führen, die gerne zu Fuß gehen oder nicht über andere Fortbewegungsmittel verfügen? Lucia Ricke Köln

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Britische „Hanging Baskets“ zum Vorbild nehmen

Gastronomen beschweren sich über das Vorgehen des Ordnungsamtes gegen die Blumenkübel. Ich bin auch der Meinung, dass das Ordnungsamt die Regelungswut übertrieben hat und zum Teil auch ungerecht durchsetzt. Dennoch: Als Beispiel zeigen Sie ein Foto vom Gottesweg, Ecke Königswinter Straße. Ihr Reporter sollte sich dieses Beispiel vor Ort ansehen. Die Pflanzen, auch in den Blumenkästen, sind größtenteils vertrocknet und das Ganze macht einen ungepflegten Eindruck.

Dies ist leider kein Einzelfall. Durch Pflege des Umfeldes, Pflanzen und Baumscheiben kann das Erscheinungsbild der Außengastronomie enorm verbessert werden. Das müssen die Gastronomen natürlich selbst in die Hand nehmen. Ein Blick nach England oder Holland zeigt, wie es geht: Hier gibt es „Hanging Baskets“, herrlich bepflanzte und gepflegte Blumenampeln oder auch Blumenkästen. Diese behindern niemanden auf der Straße und werten jede Art von Geschäft und das gesamte Stadtbild auf. Gaby Cusack Köln

Regulierung zerstört ein Stück Kölscher Lebensart

Ach, wie schön wäre es, gingen die fleißigen Heinzelmännchen des städtischen Ordnungsamtes nur halb so konsequent wie gegen die „gefährlichen“ Auswüchse der Außengastronomie – sprich Blumenkübel – gegen die oftmals lebensgefährlich und chaotisch parkenden Pkw an jeder noch so abwegigen Stelle des öffentlichen Raums vor. Exemplarisch zu besichtigen in den vermeintlich verkehrsfernen Nebenstraßen der Dürener Straße in Köln-Lindenthal.

Da die reale Gefahr eines „Knöllchens“ verschwindend gering und die des Abgeschleppt-Werdens selbst bei extremster Dreistigkeit überhaupt nicht vorhanden ist, hat sich hier seit Jahren eine Art faktisches „Gewohnheitsrecht“ entwickelt, das jeder Beschreibung spottet: Querparken auf dem Gehweg bis einen Meter an die Hauswand, komplettes Zuparken jeder Straßeneinmündung, Parken gegen die Fahrtrichtung, Parken quer über den Fußgänger- oder den Radweg auf der Dürener Straße. Alles keine Einzelfälle, sondern tägliche, flächendeckende „Normalität“.

Aber der Ordnungsdienst ist ja mit bedrohlicheren Gefahrenquellen beschäftigt: mit Blumenkübeln und Sonnenschirmen. Köln war einst gerade wegen seiner fast ganzjährigen Außengastronomie als „nördlichste Stadt Italiens“ bekannt und beneidet. Erst viel später wurde diese Kultur, dieses sympathische Stück Kölscher Lebensart auch in anderen Städten nachgeahmt. In Köln selbst dagegen gibt sich die Verwaltung inzwischen große Mühe, dieser Kultur den Garaus zu machen. Dirk Joisten Köln 

Ausufernde Außengastronomie einschränken

Ich lade Frau Hengesbach ein, mit mir einen Rundgang durch Merowinger-, Bonner-, Elsaßstraße und Zugweg zu machen und sich von der nervigen Wirklichkeit zu überzeugen. Sie wird dann sehen, dass die ausufernde Außengastronomie, die das Brauhaus Johann Schäfer – übrigens an allen drei seiner Standorte – betreibt, bei Gaststättenbetrieb ein Durchkommen für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer fast unmöglich macht. Wild abgestellte Scooter und Fahrräder und auf dem verbliebenen Gehweg wartende Gäste vergrößern die Hindernisse oft so weit, dass Fußgänger nur noch als Polonaise durch kommen.

Wenn sich zur fortgerückten Stunde kaum noch ein Gast an die Begrenzung hält, wechselt man besser die Straßenseite. Vorausgesetzt, da befindet sich nicht ebenfalls eine Außen-Gastronomie. Ich mag Blumenkübel an den Straßen. Da sich die meisten Gastronomen jedoch leider – anders als in ihren Pressemitteilungen – sehr unsozial verhalten, bin ich sicher, dass sie zu einer Verschärfung des Problems beitragen werden. Über den nächtlichen Gästelärm, der schon Anwohner gezwungen hat, sich teure Lärmschutzfenster einbauen zu lassen, sollte man mal gesondert reden. Ulrich Rojek Köln

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