Kommentar zum GuthabensystemBezahlkarte für Geflüchtete entlastet die Kommunen erheblich

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Eine Bezahlkarte wird bei einer Pressekonferenz im Landratsamt gezeigt. Seit dem 1. Dezember 2023 wird im Landkreis Greiz in Thüringen eine Bezahlkarte für Asylbewerber ausgegeben.

Eine Bezahlkarte wird bei einer Pressekonferenz im Landratsamt gezeigt. Seit dem 1. Dezember 2023 wird im Landkreis Greiz in Thüringen eine Bezahlkarte für Asylbewerber ausgegeben.

Die Bezahlkarte bietet Vorteile, die gegenüber den Bedenken überwiegen, kommentiert unser Autor. Allerdings dürfe kein neues Bürokratiemonster entstehen: Es muss sinnvoll und einfach für die Länder und für die Geflüchtete sein.

Als Symbolpolitik kritisieren Gegner die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, auf die sich Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von 14 Bundesländern geeinigt haben. Asylbewerber sollen demnach einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben auf der Karte statt per Bargeldauszahlung erhalten.

In der Tat wäre die Einführung ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es nur darum ginge, unerlaubte Migration zu stoppen. Führende Wissenschaftler sind sich seit Jahren darüber einig, dass Sozialleistungen kein entscheidender Pull-Faktor für Geflüchtete sind. Um unerlaubte Migration zu unterbinden, braucht es effektivere Lösungen.

Dennoch bietet die Bezahlkarte Vorteile, die gegenüber den Bedenken überwiegen. So wird Beziehern von Sozialleistungen die Möglichkeit genommen, Geld aus der staatlichen Unterstützung an Angehörige oder Freunde im Ausland zu überweisen. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen sollen nicht möglich sein.

Der missbräuchliche Umgang mit Sozialleistungen, darunter auch mögliche weitere Zahlungen an Schlepper, wird damit erheblich erschwert. Ein weiterer zentraler Vorteil der Karte ist die Entlastung von Kommunen. Bisher müssen Asylbewerber Geldauszahlungen in der Regel persönlich abholen – für die Verwaltungen ein enormer Aufwand, der nun wegfallen soll.

Angemessene Höhe der Leistungen und bundesweite Standards nötig

Für die Praxis sind die Länder in der Pflicht, ein System zu entwickeln, das zwei zentralen Anforderungen entspricht. Erstens muss es sinnvoll und einfach sein – sowohl für die kommunalen Verwaltungen als auch für die Geflüchteten selbst. Es darf kein neues Bürokratie-Monster entstehen.

Zweitens muss die Höhe der Leistungen, die die Länder selbst bestimmen können, angemessen und vor allem nach einem einheitlichen Standard festgelegt werden, möglichst bundesweit.

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