„Hacker-Affäre“ in NRWWarum der Justizminister seine Handy-Daten freigeben muss

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Entscheidungsverkündung auf Abstand: Der Spruch der Richter erfolgte in der Lobby des Landesverfassungsgerichts in Münster.

Entscheidungsverkündung auf Abstand: Der Spruch der Richter erfolgte in der Lobby des Landesverfassungsgerichts in Münster.

  • Die so genannte Hacker-Affäre beschäftigt Regierung und Opposition im NRW-Landtag seit 2018.
  • Die damalige Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hatte fälschlicherweise geglaubt, Opfer eines Hacker-Angriffs von militanten Tierschützern geworden zu sein und die Polizei verständigt.
  • Was danach geschah, ist seitdem als Hacker-Affäre bekannt, deren Hintergründe nicht restlos aufgeklärt sind.. Nun hat ein Gericht entschieden, dass NRW-Justizminister Peter Biesenbach seine Handydaten herausgeben muss.
  • Lesen Sie hier die Hintergründe.

Düsseldorf – SPD und Grüne sind im Untersuchungsausschuss „Hackerangriff“ in ihren Minderheiten-Rechten zu Unrecht eingeschränkt worden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster entschieden.

Die Beweisanträge der Fraktionen, die NRW-Justizminister Peter Biesenbach zur Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten zwingen sollten, hätten von der Mehrheit von CDU und FDP zumindest nicht zurückgewiesen werden dürfen. „Die Regierungsfraktionen können den CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern“, sagte Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, nach dem Urteil.

Nun sei klar entschieden, „dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt“ werden könne, fügte Norwich Rüße, Umweltexperte der Grünen hinzu. Die Opposition forderte Biesenbach auf, seine Telefondaten herauszugeben. „Es ist höchste Zeit“, sagte der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas.

Die Opposition will in dem Untersuchungsausschuss den Verdacht aufklären, ob Biesenbach die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung der Hacker-Affäre beeinflusst hat. Biesenbach hatte Telefonate mit einem Ermittler eingeräumt. Er habe sich bei den Gesprächen aber lediglich über den Stand der Ermittlungen informiert, betonte der Politiker aus Hückeswagen.

Die so genannte Hacker-Affäre beschäftigt Regierung und Opposition seit 2018. Die damalige Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hatte fälschlicherweise geglaubt, Opfer eines Hacker-Angriffs von militanten Tierschützern geworden zu sein und die Polizei verständigt. Tatsächlich war die Einspielung der fraglichen TV-Bilder auf dem Fernseher der Familie irrtümlich von der Mutter der Ministerin durch eine Fehlbedienung des iPads ausgelöst worden. Schulze Föcking und die Landesregierung wussten zwar schnell darüber Bescheid, behielten ihr Wissen aber wochenlang für sich, statt Entwarnung zu geben. Kurz nachdem Schulze Föcking den wahren Sachverhalt einräumen musste, trat sie von ihrem Amt zurück.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass SPD und Grüne ein berechtigtes Interesse an einer Klärung der Zusammenhänge hätten. Zu Recht habe die Ausschuss-Mehrheit aber Beweisanträge abgelehnt, bei denen die Daten den Betroffenen nicht mehr vorlägen.

Die CDU kritisierte, das „Triumph-Geheul der Opposition“ sei völlig fehl am Platz. „Dass SPD und Grüne überhaupt geklagt und dann ihre Klage aufrechterhalten haben, zeigt, dass es ihnen nie um Aufklärungsarbeit im Landtag ging“, sagte der Sprecher der CDU im Ausschuss, Olaf Lehne. Das Gericht habe SPD und Grünen jetzt erklärt, wie sie ihren Antrag im Landtag „rechtlich sauber“ hätten formulieren müssen. „Wir haben der Opposition im Ausschuss und in den Obleute-Runden dazu im Vorfeld mehrfach die Gelegenheit gegeben. Einem korrekten Antrag hätten wir zugestimmt, ein Gericht hätte man hierzu nie bemühen müssen“, bekräftigte der Unionspolitiker.

Justizminister Biesenbach hatte nach einem Erörterungstermin im Mai bereits zugesichert, die fraglichen Daten zu veröffentlichen. Die Verbindungsnachweise seines privaten Handys, die die Opposition besonders interessieren, sind nach Darstellung des CDU-Politikers aber bereits gelöscht worden.

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