21 Menschen angegriffenIraner muss nach Prügelattacke von Amberg ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Amberg Prozess

Drei von vier Angeklagten im Verhandlungssaal des Amberger Amtsgerichts

Amberg – Er hat Passanten grundlos niedergeschlagen, auf sie eingeprügelt und selbst auf seine am Boden liegenden Opfer noch eingetreten. Wegen seiner Beteiligung an der Prügelattacke im bayerischen Amberg Ende vergangenen Jahres soll ein 18 Jahre alter Asylbewerber mehr als zwei Jahre hinter Gitter.

Übergriffe in Amberg sorgte für Debatte

Das Amtsgericht Amberg verurteilte den jungen Iraner am Freitag unter anderem wegen Anstiftung zu vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Drei mitangeklagte afghanische Asylbewerber kommen hingegen mit Jugendstrafen zwischen 6 und 13 Monaten davon; sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Quartett hatte während des fünftägigen Prozesses gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben. Die damals 17 bis 19 Jahre alten Männer griffen 21 Menschen an, 15 davon wurden verletzt.

Die genauen Motive für die Übergriffe blieben auch während des Prozesses weitgehend unklar. Der Vorfall hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine erneute Debatte über eine konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst.

18-Jähriger als Haupttäter eingestuft

Als Haupttäter stuft das Gericht den 18 Jahre alten Iraner ein. Er habe seine betrunkenen Bekannten immer wieder dazu ermuntert, auf zufällig vorbeikommende Passanten einzuschlagen, betonte der Vorsitzende Richter Peter Jung in der Urteilsbegründung. Zudem sei er - anders als die Mitangeklagten - ausnahmslos an allen Taten beteiligt gewesen.

Auch der Umstand, dass er schon wenige Wochen zuvor an Prügeleien in Regensburg beteiligt und deswegen zu Jugendarrest verurteilt worden sei, belaste den Iraner. Dieser sei enorm schnell rückfällig geworden, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Nach Auskunft seines Verteidigers will der junge Iraner seine Strafe akzeptieren. Auf eine Berufung wolle man verzichten, um nicht den Therapieerfolg der vom Gericht angeordneten Entziehungskur zu gefährden.

Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit der Aussicht auf eine mildere Strafe hatten sich alle Angeklagten zu Geständnissen bereiterklärt. Auf der Basis erhielt der 20 Jahre alte Afghane eine Jugendbewährungsstrafe von dreizehn Monaten, sein drei Jahre jüngerer Landsmann eine von acht Monaten und der 18 Jahre alte Afghane eine von sechs Monaten.

Richter will kein Exempel an vier Asylbewerbern statuieren

Für die Angeklagten sprach nach Einschätzung des Gerichts ihr umfassendes Geständnis - gegen sie die Brutalität, mit der sie ohne Grund auf arglose Passanten eingeprügelt hätten. Mit Blick auf die Empörungswelle, die die Übergriffe ausgelöst hatten, warnte Jung davor, in den Angeklagten einen „Blitzableiter für Bürger zu sehen“, die die Vorfälle stark aufgewühlt hätten. „Der richtige Ort für Äußerungen zu sozialen oder gesellschaftlichen Fragen ist das Wahllokal, nicht der Gerichtssaal.“

Auch könne es nicht darum gehen, an den vier Asylbewerbern ein Exempel zu statuieren. Die jungen Afghanen hätten trotz der wenigen Lebensjahre eine „bewegte Geschichte“ hinter sich. „Trotzdem sind sie Menschen, die Schuld auf sich geladen haben“, unterstrich der Richter. (dpa)

KStA abonnieren