AbrechnungsbetrugAnklage fordert dreijährige Haftstrafe für Ex-Sparda-Bank-Chef

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Die Anklage hat eine Haftstrafe für den ehemaligen Sparda-Bank-Chef gefordert.

Münster – Im Prozess um Spesen- und Abrechnungsbetrug bei der Sparda-Bank in Münster hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Außerdem soll der frühere Vorstandschef Enrico Kahl noch eine Geldstrafe zahlen, wie die Anklage in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Landgericht Münster forderte.

Früherer Vorstandschef soll um fast eine halbe Million betrogen haben

Demnach soll sich der heute 64-Jährige private Feiern, Konzerte und Reisen im Wert von rund 460 000 Euro über die Bank bezahlt haben lassen. Außerdem sieht die Staatsanwaltschaft es nach Verhandlungen über acht Monate als erwiesen an, dass Kahl eine unliebsame Mitarbeiterin ohne Grund zum Schaden der Bank gekündigt hatte.

Die Verteidiger sprachen sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus. Im Fall der Kündigung forderten sie einen Freispruch. Am 28. Oktober will das Landgericht Münster das Urteil verkünden. (dpa) 

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