„Pseudoerzieherische Maßnahmen“Dreijährige erstickt qualvoll: Eltern schweigen bei Mordprozess

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Blick auf das Duisburger Amts- und Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft in Duisburg wirft den Angeklagten einen gemeinschaftlichen Mord vor.

Ein dreijähriges Mädchen aus Dinslaken wird im Keller eingesperrt und stirbt. Jetzt stehen die Eltern wegen Mordes vor Gericht. 

Nach dem qualvollen Tod eines dreijährigen Mädchens aus Dinslaken müssen sich die Eltern des Kindes seit Donnerstag in Duisburg vor Gericht verantworten. Sie sollen ihre Tochter mehrere Tage lang im Keller eingesperrt, gefesselt und zum Teil auch geknebelt haben.

Nach qualvollen Tod einer Dreijährigen aus Dinslaken: Eltern stehen in Dusiburg vor Gericht

Das Mädchen war am 1. Oktober vergangenen Jahres gestorben. Es soll an ihrem Erbrochenen erstickt sein. In der Anklage ist von „pseudoerzieherischen Maßnahmen“ die Rede.

Zum Prozessauftakt vor dem Duisburger Schwurgericht haben die 40-jährigen, deutschen Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord vor.

Der angeklagte Vater hatte die Leiche seiner Tochter im Kanal bei Oberhausen versenkt, wo sie später von Tauchern geborgen wurde. Danach hatte er sich der Polizei gestellt. Der mitangeklagten Mutter wird vorgeworfen, ihren Mann zu den Taten „ermuntert“ zu haben. Mit den Urteilen ist voraussichtlich Mitte Mai zu rechnen. (dpa)

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