Er will sterbenLebensmüder Häftling aus NRW vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich

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Karlsruhe/Kleve – Ein Strafgefangener aus Nordrhein-Westfalen, der sich mit Hilfe von Medikamenten das Leben nehmen will, hat erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Eine ablehnende Entscheidung habe das Landgericht Kleve unzureichend begründet, entschied das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Der Beschluss des Gerichts von vor einem Jahr sowie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem April verletzten den Mann in seinen Grundrechten. Das Verfassungsgericht hob die Entscheidungen auf. Das Landgericht Kleve muss sich noch einmal mit dem Fall befassen.

Zwei lebenslange Haftstrafen: Häftling aus NRW will Medikamente für Suizid

Der Mann verbüßt den Angaben nach zwei lebenslange Freiheitsstrafen. Er sei seit mehr als 35 Jahren ununterbrochen in Haft und nehme die perspektivlose Situation als unerträgliches Leiden wahr, teilte das Gericht mit. Er habe beantragt, ihm „die Möglichkeit zu verschaffen, auf eigene Kosten an die (...) zum Sterben notwendigen Medikamente“ zu kommen. Er verliere seine Würde, wenn ihm das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben aufgrund der Inhaftierung versagt werde, argumentierte der Mann in seiner Verfassungsbeschwerde.

Die Justizvollzugsanstalt vertrat den Standpunkt, rechtlich handele es sich bei dem Begehren um einen assistierten Suizid, bei dem das Medikament zur Verfügung gestellt werde und der Sterbewillige dieses selbst einnehme. Das Gefängnis könne keine Suizidhilfe gewähren.

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