Todesfahrt in BelgienFahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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Eine Frau legt Blumen an der Unfallstelle nieder.

La Louvière – Gegen den Fahrer der Todesfahrt in Belgien ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden. Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte. Er gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein.

Der Fahrer des in Belgien in eine Mengenmenge gerasten Wagens war angetrunken. Der Alkoholwert lag den Ermittlern zufolge knapp über dem gesetzlichen Grenzwert, wie die Nachrichtenagentur Belga am späten Montagabend berichtete. Dieser liegt in Belgien wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Ob noch andere Drogen im Spiel waren, war zunächst nicht bekannt.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der 50er Zone rund 90 Stundenkilometer gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter.

Am Sonntag war in Strépy-Bracquegnies sein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen starben, zehn waren am Montag noch in kritischem Zustand. Bereits am Sonntagvormittag hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Laut Belga soll sich der Mann im Internet selbst als Raser bezeichnet haben. Zudem sei ihm in der Vergangenheit der Führerschein entzogen worden, er habe aber alle nötigen Prüfungen abgelegt, um ihn wiederzuerlangen. Die Untersuchungshaft des Fahrers und Beifahrers endet bald, bis dahin muss über einen Haftbefehl entschieden werden. Derzeit wird den Angaben zufolge wegen Mordes ermittelt, dies könne sich aber noch ändern.

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Im Zentrum des Orts Strépy-Bracquegnies sollen am frühen Abend Luftballons in den Himmel steigen. Dann hätten eigentlich die dreitägigen Karnevalsfeiern in dem Ort enden sollen.

Ermittler erhofften sich zudem noch Erkenntnisse aus der Untersuchung des Autos, insbesondere darüber, warum der Wagen ungebremst in die Menschenmenge fuhr. Dabei geht es etwa um die Frage, ob eine Technik zur Verhinderung von Zusammenstößen deaktiviert worden ist, wie ein Ermittler Belga zufolge im Fernsehen sagte.

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