Staatsanwaltschaft ermitteltFrau erschießt eigenen Hund – Ermittler finden Kalaschnikow

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Eine Hündin leckt sich mit ihrer Zunge die Nase. Sie hat braun-weißes Fell. (Symbolbild)

Eine 56 Jahre Frau hat im Schweizer Kanton St. Gallen ihren eigenen Hund mit einer Pistole erschossen. Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Ermittler zahlreiche Waffen. (Symbolbild)

Die 56-Jährige soll ihren eigenen Hund vorher noch auf die Stirn geküsst haben. In ihrem Haus fand die Staatsanwaltschaft zahlreiche Waffen.

Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen in der Schweiz hat im Keller ihres Hauses ihren eigenen Hund mit einer Pistole erschossen. Ein Gericht in St. Gallen stellte einen Strafbefehl gegen die Frau aus, nachdem in ihrem Haus noch zahlreiche weitere Waffen gefunden wurden, darunter ein Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow.

Der Hund soll bereits seit mehreren Monaten schwer krank gewesen sein. Statt ihn bei einem Tierarzt einschläfern zu lassen, brachte die Besitzerin ihren Hund in den Keller. Sie küsste ihn laut eigenen Angaben noch auf die Stirn und erschoss das Tier anschließend mit einer Selbstladepistole der Marke SIG. Betäubt habe sie den Hund nicht, erklärte die 56 Jahre alte Frau vor Gericht.

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„Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn“, heißt es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen, der dem Nachrichtenportal „20 Minuten“ vorliegt. Die Frau wurde unter anderem wegen Verstoßes gegen die Tierschutzverordnung verurteilt. Nach einer Hausdurchsuchung kamen allerdings noch weitere Vorwürfe hinzu.

Die Ermittler fanden bei einer Hausdurchsuchung im Mai, kurz nachdem der Hund erschossen wurde, weitere Waffen im Haus der 56-Jährigen. Unter anderem wurden ein Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow, eine weitere Pistole, eine Schlagrute sowie diverse Patronen und Munition gefunden.

Einzig für die Selbstladepistole habe die Frau einen Waffenschein gehabt, die anderen Waffen seien illegal in ihrem Besitz gewesen.

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Die 56-Jährige gab an, bei den Waffen habe es sich um Erbstücke gehandelt. Dennoch handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Schweizer Waffengesetz. Die Frau wurde daher für ihre beiden Vergehen zu einem Strafbefehl in Höhe von etwa 1500 Euro verurteilt.

Diese muss sie allerdings nur zahlen, wenn sie innerhalb der kommenden zwei Jahre nochmal straffällig wird. Hinzu kommen Prozesskosten von etwa 1700 Euro.

Hundebesitzer sind auch nach Schweizer Recht nicht dazu berechtigt, ihre Haustiere selbst zu töten. Sie müssen von einem Tierarzt eingeschläfert werden. Einige Praxen bieten hierfür auch Hausbesuche an. Das Töten mithilfe von Waffen oder Medikamenten ist nicht gestattet. Julika Fitzi, Leiterin der Fachstellen Tierversuche und tierärztliche Beratungsstelle vom Schweizer Tierschutz erklärt gegenüber „20 Minuten“: „Wir raten dringend davon ab. Für das Tier ist es ein schlimmer Todeskampf.“ (shh)

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